Neue Ära bei IBAN-Überweisungen beginnt am 1. Januar! Wer das nicht tut, kann kein Geld mehr senden
MASAK, eine dem Finanzministerium unterstellte Behörde, hat einen neuen Verordnungsentwurf zur Unterbindung von informellem Geldverkehr ausgearbeitet. Künftig wird für alle Überweisungen hoher Beträge und Bargeldbewegungen eine Deklarationspflicht eingeführt. Das Inkrafttretungsdatum der Regelung wurde ebenfalls bekannt gegeben.
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MASAK, eine dem Finanzministerium unterstellte Behörde, hat einen umfassenden Verordnungsentwurf vorgelegt, um die Transparenz bei Finanztransaktionen zu erhöhen und informelle Geldflüsse zu verhindern. Mit der neuen Regelung wird für EFT-, Überweisungs- und Bargeldtransaktionen ab 200.000 TL eine Deklarationspflicht eingeführt. Das System wird ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten und hochvolumige Transaktionen werden schrittweise einem strengeren Überwachungsprozess unterzogen.
GESTUFTES DEKLARATIONSSYSTEM
Der Verordnung zufolge wird bei Geldbewegungen eine dreistufige Deklarationsstruktur angewendet:
- Für Transaktionen zwischen 200.000 TL und 2 Millionen TL ist eine kurze Erläuterung erforderlich.
- Bei Transaktionen zwischen 2 Millionen TL und 20 Millionen TL muss ein „Bargeldtransaktions-Deklarationsformular“ verwendet werden.
- Bei Beträgen, die 20 Millionen TL übersteigen, muss das Formular durch detaillierte Angaben und entsprechende Dokumente ergänzt werden.
Banken werden den Kunden je nach Transaktion die entsprechenden Deklarationsoptionen anzeigen; für allgemeine Angaben wie „Privatzahlung“ wird eine Mindestlänge von 20 Zeichen vorgeschrieben.