Neue Ära bei staatlich geförderten Kreditanträgen: 15-Tage-Regel und Verfahren für verschuldete Gewerbetreibende aktualisiert
Für Landwirte, Gewerbetreibende und Handwerker wurden wichtige Regelungen für staatlich geförderte Kredite eingeführt. Während das Antragsverfahren für Personen mit Steuer- und Sozialversicherungsschulden verschärft wurde, wurden neue Abzugsquoten für die Kreditnutzung bei verschuldeten Erzeugern festgelegt.
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Im Rahmen eines Präsidialdekrets wurden Änderungen bei der Anwendung von staatlich geförderten Investitions- und Betriebskrediten vorgenommen. Mit der Neuregelung wurden insbesondere die Bedingungen für den Kreditzugang von Landwirten sowie Gewerbetreibenden und Handwerkern neu definiert.
Der Beschluss wurde im Amtsblatt vom 15. Februar 2026 veröffentlicht und trat in Kraft. Demnach müssen Antragsteller bei der Kreditbeantragung nachweisen, dass sie keine überfälligen Steuer- oder Sozialversicherungsbeiträge haben; der entsprechende Nachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 15 Tage sein. Sollten Schulden bestehen, die bereits umstrukturiert wurden, muss die Gültigkeit dieser Umstrukturierung weiterhin bestehen.
Die Regelung sieht auch ein Verfahren für verschuldete Erzeuger vor. In diesem Rahmen wird ein Betrag, der 25 Prozent der bereitgestellten Finanzierung bzw. des Kredits entspricht, zur Tilgung der bestehenden Schulden direkt an die entsprechenden Institutionen überwiesen. Die jährliche Obergrenze für diese Überweisung wurde auf 300.000 TL festgelegt.
Zudem beträgt der vom Finanzministerium gewährte Zinsnachlass auf die Schulden 25 Prozent. Damit soll neben der Einziehung öffentlicher Forderungen auch die Aufrechterhaltung des Kreditzugangs für die Erzeuger sichergestellt werden.
5 WICHTIGE FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR NEUREGELUNG
1 - Wie läuft der Prozess bei staatlich geförderten Investitions- und Betriebskrediten für die landwirtschaftliche Produktion sowie für Gewerbetreibende und Handwerker ab?
Die Kreditvergabe erfolgt im Rahmen des Präsidialbeschlusses vom 30. Dezember 2023 über die Gewährung von Zinsnachlässen durch das Ministerium für Schatz und Finanzen für Kredite zur Finanzierung der landwirtschaftlichen Produktion sowie des dazu ergangenen Kommuniqués des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 1. Mai 2024. Die Bestimmungen dieses Kommuniqués gelten für Kredite, die im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 in Anspruch genommen werden; die Kreditvergabe läuft weiter.
2 - Welche Bedingungen müssen die betroffenen Personen erfüllen, um von den Krediten profitieren zu können?
Unter der Voraussetzung, dass die Verfahrens- und Grundsätze für die Kreditnutzung eingehalten werden, sind nur landwirtschaftliche Produktionsaktivitäten, die innerhalb der Grenzen der Türkei durchgeführt werden oder durchgeführt werden sollen, in den Geltungsbereich einbezogen. Natürliche und juristische Personen, die in den entsprechenden Registrierungssystemen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft geführt werden und ihre Tätigkeit ausüben, können von der Anwendung profitieren.
3 - Wie gestaltet sich der Prozess für diejenigen, die die Bedingungen erfüllen, und für diejenigen, die dies nicht tun?
Mit dem Präsidialbeschluss vom 15. Februar 2026 wurden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme neu festgelegt. Demnach müssen Antragsteller mit einem Dokument, das nicht älter als 15 Tage ist, nachweisen, dass sie keine überfälligen Steuer- oder Sozialversicherungsbeiträge bei den Finanzämtern haben. Falls Schulden umstrukturiert wurden, muss die Umstrukturierung weiterhin gültig sein. Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, kann die Kredite nicht in Anspruch nehmen.
4 - Wie wird das System für Personen angewendet, die einen Kredit nutzen und Schulden haben?
Im Rahmen des Beschlusses wird die Schuld in Höhe von maximal 25 Prozent des durch den staatlichen Zinszuschuss bereitgestellten Kredits und unabhängig von der Kredithöhe, jedoch insgesamt nicht mehr als 300.000 TL innerhalb eines Jahres, getilgt. Bestehende Schulden können durch den staatlich zinsgeförderten Kredit abgelöst werden.
5 - Gibt es unter diesen Bedingungen weitere Möglichkeiten für Erzeuger und wie läuft der Antragsprozess ab?
Es werden Kreditmöglichkeiten in 28 verschiedenen Kategorien angeboten – von der Tierhaltung bis zur Pflanzenproduktion, von der Imkerei bis zur Aquakultur, vom Traktorkauf bis zu Bewässerungsinvestitionen – mit Zinsnachlässen von bis zu 100 Prozent und innerhalb der themenspezifisch festgelegten Obergrenzen. Erzeuger, die einen Kredit in Anspruch nehmen möchten, können sich bei Bankfilialen in der gesamten Türkei detailliert informieren.