Neue Ära beim Fahrzeug- und Immobilienverkauf: Verstöße werden bestraft
Ab dem 1. November beginnt eine neue Ära beim Verkauf von Automobilen und Immobilien. Gemäß der Verordnung des Handelsministeriums muss der Inserent künftig einen Nachweis über seine Verbindung zur Immobilie oder zum Fahrzeug bzw. eine entsprechende Verkaufsbefugnis vorlegen.
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Mit einer neuen Verordnung des Handelsministeriums wurden neue Regeln für Immobilien- und Fahrzeuganzeigen eingeführt.
Durch die Neuregelung werden Internetportale Anzeigen nicht mehr veröffentlichen, sofern kein Nachweis über die Verifizierung der Anzeige via E-Devlet oder Web-Tapu vorliegt. Dieselbe Regelung wird auch beim An- und Verkauf von Fahrzeugen angewendet, indem die Zulassungsbescheinigung oder eine Verkaufsbefugnis für Gebrauchtwagen abgefragt wird.
100.000 LIRA STRAFE
Laut einem Bericht von NTV wird für jede Anzeige, für die kein Nachweis oder keine Befugnis vorliegt, eine Geldstrafe zwischen 10.000 und 100.000 Lira verhängt.
Experten mahnen dennoch zur Vorsicht bei Online-Anzeigen.
Hüsamettin Yalçın, Geschäftsführer von Otomotiv Data, erklärte, dass diese Anwendung das Betrugsrisiko verringern und das Vertrauen der Verbraucher stärken werde.
Yalçın betonte zudem, dass gefälschte Konten und betrügerische Aktivitäten minimiert würden, und sagte: "Auf diese Weise werden zuverlässige Verkaufstransaktionen und transparente Marktbedingungen dazu beitragen, dass die Preise die Marktgegebenheiten besser widerspiegeln."
Experten weisen darauf hin, dass auch bei Anzeigen, die vor dem 1. November – also vor der Änderung der Verordnung – geschaltet wurden, Vorsicht geboten ist.