Neue Ära beim Goldhandel hat begonnen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt beim Goldkauf und -verkauf bei Juwelieren eine neue Regelung. Bei Goldgeschäften ab einem Wert von 185.000 Lira ist die Vorlage eines Ausweises zwingend erforderlich. Unternehmen, die sich nicht an diese Vorschrift halten, müssen mit hohen Strafen rechnen.
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Die Finanzkriminalitäts-Untersuchungsbehörde (MASAK) hatte eine Ausweispflicht für größere Goldkauf- und -verkaufstransaktionen bei Juwelieren eingeführt, um Betrug und Geldwäsche zu verhindern.
AUSWEISPFLICHT BEI TRANSAKTIONEN ÜBER 185.000 TL
Das Ministerium für Schatz und Finanzen ist nun gegen die bisher nicht konsequent umgesetzte Regelung vorgegangen. Die Ausweispflicht ist ab dem 1. Januar verbindlich.
Demnach ist bei Goldkäufen über 185.000 Lira die Vorlage eines Ausweises obligatorisch; dies gilt auch, wenn miteinander verbundene Transaktionen die Grenze von 185.000 Lira überschreiten. Unternehmen, die sich nicht an die Regelung halten, werden mit hohen Strafen belegt.
Um die Bürger über das Thema zu informieren, werden öffentliche Bekanntmachungen vorbereitet.