Neue Ära beim Immobilienverkauf beginnt am 1. Juli! Ab dann wird es verpflichtend...
Das bei Fahrzeugkäufen und -verkäufen verwendete sichere Zahlungssystem wird ab dem 1. Juli 2026 auch für Immobilientransaktionen verpflichtend. Mit dieser neuen Anwendung wird die Sicherheit der Parteien erhöht, indem Zahlungen bis zur Eigentumsübertragung bei Banken gesperrt werden.
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Das in der Türkei bereits seit einiger Zeit bei Autokäufen und -verkäufen angewandte sichere Zahlungssystem wird nun auch auf den Immobiliensektor ausgeweitet. Das Datum für die verpflichtende Nutzung des Systems, das darauf abzielt, Zahlungsprozesse bei Verkäufen von Häusern, Grundstücken und Gewerbeimmobilien sicherer zu gestalten, wurde aufgrund technischer Arbeiten vom 1. Mai 2026 auf den 1. Juli 2026 verschoben.
ZAHLUNGEN WERDEN BEI DER BANK GESPERRT
Mit dem neuen System werden Zahlungen bei Immobilientransaktionen vollständig digital abgewickelt. Der vom Käufer an die Bank überwiesene Betrag wird erst nach Abschluss des Verkaufsvorgangs an den Verkäufer weitergeleitet und bis dahin bei der Bank gesperrt gehalten. Nach der Eigentumsübertragung wird das Geld automatisch auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Sollte der Vorgang aus irgendeinem Grund nicht abgeschlossen werden, wird die Zahlung ohne Abzüge an den Käufer zurückerstattet.
NEUE MASSNAHME GEGEN BETRUG
Es wird erwartet, dass die Anwendung die Risiken von Betrug und Fälschungen auf dem Immobilienmarkt, wo Transaktionen mit hohen Beträgen stattfinden, verringert. Zudem wird davon ausgegangen, dass informelle Transaktionen wie Barzahlungen weitgehend wegfallen werden. Mit dem System soll die rechtliche Sicherheit von Käufern und Verkäufern erhöht werden.
TECHNISCHE DETAILS NOCH NICHT GEKLÄRT
Es wurde noch nicht bekannt gegeben, mit welchen Referenznummern das System, das bei Fahrzeugverkäufen über die Kennzeicheninformationen funktioniert, bei Immobilientransaktionen arbeiten wird. Auch Details dazu, wie der Grundbuchprozess bei bargeldlosen Zahlungsmethoden ablaufen wird, sind noch nicht geklärt. Es wird erwartet, dass diese Punkte durch eine vom Handelsministerium zu veröffentlichende Verordnung geklärt werden.
ZIEL: VOLLSTÄNDIG DIGITALER UND REIBUNGSLOSER PROZESS
Mit der neuen Regelung soll eine vollständige Digitalisierung der Verkaufsvorgänge erreicht und sichergestellt werden, dass es bei der Eigentumsübertragung und den Zahlungsprozessen zu keinen Störungen kommt. Es wird mitgeteilt, dass das Ministerium die Einzelheiten zur Funktionsweise des Systems in Kürze der Öffentlichkeit bekannt geben wird.