Neue Ära beim Verkauf gebrauchter Technologieprodukte: Registrierung wird zur Pflicht

Das Handelsministerium hat die Registrierung von generalüberholten gebrauchten Technologieprodukten im Ministeriumssystem zur Pflicht gemacht, um Verbraucher vor Benachteiligungen zu schützen und die Schattenwirtschaft einzudämmen. Die Entscheidung tritt in drei Monaten in Kraft.

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Die Rekordwerte der Wechselkurse haben die Preise für Technologieprodukte in die Höhe getrieben. Aus diesem Grund haben sich die Bürger verstärkt generalüberholten Technologieprodukten zugewandt.

Defekte oder beschädigte Mobiltelefone und Tablets wurden durch den Austausch von Teilen instand gesetzt und wieder in den Umlauf gebracht.

Das Handelsministerium hat nun eine neue Entscheidung bezüglich des Verkaufs von gebrauchten Technologieprodukten getroffen.

Bisher konnten Unternehmen ihre generalüberholten technischen Geräte freiwillig im System des Handelsministeriums registrieren. Mit der neuen Regelung wurde dieser Registrierungsprozess jedoch zur Pflicht.

Während die Registrierung für Unternehmen zur Voraussetzung für den Verkauf von generalüberholten Mobiltelefonen oder Tablets wird, zielt die Regelung darauf ab, neben der Eindämmung der Schattenwirtschaft auf dem Gebrauchttelefonmarkt auch sicherzustellen, dass Verbraucher diese Produkte auf zuverlässige Weise erwerben können.

REGELUNG UMFASST NICHT NUR TELEFONE UND TABLETS

Neben Mobiltelefonen und Tablets wurden auch Computer, Smartwatches, Modems und Spielkonsolen in die Regelung aufgenommen.

IN KRAFTTRETEN IN 3 MONATEN

Die getroffene Entscheidung tritt in drei Monaten in Kraft.