Neue Ära für den steuerfreien Fahrzeugkauf für Menschen mit Behinderungen hat begonnen

Mit einer neuen Regelung des Ministeriums für Schatz und Finanzen wurden der Umfang und die Bedingungen der Befreiung von der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) beim Fahrzeugkauf für Menschen mit Behinderungen erweitert.

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Durch eine Änderung des allgemeinen Kommuniqués zur Anwendung der Liste II der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) durch das Ministerium für Schatz und Finanzen wurden die Steuervorteile beim Fahrzeugkauf für Bürger mit Behinderungen erheblich ausgeweitet. Mit der neuen Regelung, die nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten ist, wurden Anpassungen sowohl hinsichtlich der Behinderungsgrade als auch der Fahrzeugtypen, die unter die Befreiung fallen, vorgenommen.

Im Rahmen der Änderung können Personen mit einem Behinderungsgrad von unter 90 %, die jedoch eine orthopädische Behinderung von mindestens 40 % aufweisen und aufgrund ihres Gesundheitszustands keinen Führerschein erwerben können, Personenkraftwagen, Lieferwagen, Pick-ups, Geländewagen, ATVs, Jeeps und Kombis mit einem Motorhubraum von bis zu 2.800 cm³ und einem Verkaufspreis inklusive Steuern von höchstens 2 Millionen 873 Tausend 900 TL ohne Zahlung der ÖTV erwerben.

Andererseits wurde mit dem neuen Kommuniqué ein bedeutender Vorteil für Personen geschaffen, die aufgrund ihrer orthopädischen Behinderung keinen Führerschein erhalten können, wenn sie ein Motorrad kaufen möchten. Für diese Personen wurde der Weg geebnet, alle Motorradmodelle unabhängig vom Motorhubraum mit einer ÖTV-Befreiung zu erwerben.

Die getroffene Regelung trat mit dem Datum der Veröffentlichung des Kommuniqués in Kraft, wobei die Exekutivbefugnis beim Minister für Schatz und Finanzen liegt. Durch die neuen Regeln soll eine wesentliche Erleichterung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben und deren Mobilitätsmöglichkeiten erreicht werden.

Diese im Amtsblatt bekannt gegebene Änderung wurde zusammen mit dem vollständigen Text des Kommuniqués zur Einsicht freigegeben.

Bürger mit Behinderungen und ihre Angehörigen können dank der neuen Regelung bei der Anschaffung eines Fahrzeugs von umfassenderen Steuerbefreiungen profitieren.