Neue Ära für Fahrzeuganzeigen im Internet: Genehmigung des Ministeriums erforderlich

Das Handelsministerium hat mit dem heutigen Tag die „Autorisierungsprüfung“ für Fahrzeuganzeigen über das Elektronische Anzeigen-Verifizierungssystem (EİDS) eingeführt.

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Das Handelsministerium hat mit dem heutigen Tag die „Autorisierungsprüfung“ im Rahmen des Elektronischen Anzeigen-Verifizierungssystems (EİDS) eingeführt, um die Sicherheit bei Fahrzeuganzeigen zu erhöhen und den informellen Handel zu unterbinden.

Die Übergangsphase für die neue Anwendung läuft bis zum 1. April 2025. Nach diesem Datum können Autohäuser ohne entsprechende Zulassung keine Anzeigen mehr über elektronische Plattformen schalten.

In einer Erklärung des Ministeriums wurde betont, dass die strengen Kontrollen fortgesetzt werden, um informelle kommerzielle Aktivitäten im Gebrauchtwagensektor zu verhindern und Verbraucher vor Benachteiligungen zu schützen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Identitäts- und Autorisierungsprüfung eingeführt wurde, um gegen unwahre, irreführende oder spekulative Preiserhöhungen verursachende Anzeigen vorzugehen.

In der Erklärung wurde daran erinnert, dass Unternehmen, die mit Gebrauchtfahrzeugen handeln, verpflichtet sind, eine Zulassung vom Handelsministerium einzuholen, und es wurde hinzugefügt: „Unser Ministerium hat im Jahr 2024 für 26.627 Unternehmen eine Zulassung für den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen ausgestellt.“

Auch Details zum Prozess der Autorisierungsprüfung wurden mitgeteilt. Seit dem 1. November 2023 besteht bereits eine Identitätsprüfungspflicht für Fahrzeuganzeigen. Mit der heute in Kraft getretenen zweiten Phase können Fahrzeuganzeigen nun nur noch vom Fahrzeughalter, dessen Verwandten ersten und zweiten Grades oder von zertifizierten Unternehmen, die vom Fahrzeughalter autorisiert wurden, geschaltet werden.

Damit Autohäuser Anzeigen schalten können, müssen sie von den Fahrzeughaltern über e-Devlet autorisiert werden. Der Prozess der Autorisierungsprüfung läuft bis zum 1. April; ab diesem Datum wird es Unternehmen ohne Zulassung vollständig untersagt sein, Fahrzeuganzeigen zu schalten.

Das Ministerium erklärte, dass es mit dieser neuen Regelung darauf abziele, gefälschte Anzeigen, spekulative Preiserhöhungen und informelle Autohandelsaktivitäten zu verhindern. Es wurde betont, dass die Regelung alle elektronischen Anzeigenplattformen, einschließlich sozialer Medien, umfasst und die Anzeigen sorgfältig überwacht werden.