Neue Ära für Wohnungs- und Grundstücksverkäufe beginnt am 15. Februar
Ab dem 15. Februar werden Immobilien- und Grundstücksanzeigen, die nicht über das E-Government-Portal (e-Devlet) verifiziert wurden, von den Plattformen entfernt. In der Branche müssen innerhalb von drei Tagen rund 200.000 Anzeigen überprüft werden.
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Das „Elektronische Anzeigen-Verifizierungssystem“ (EİDS), das entwickelt wurde, um spekulative Preisanstiege, gefälschte Anzeigen und Anzahlungsbetrug auf dem Wohnungsmarkt zu verhindern, weitet seinen Geltungsbereich aus. Das System, das im vergangenen Jahr nur für Mietanzeigen galt, wird ab dem 15. Februar landesweit verpflichtend und umfasst nun auch Wohnungen und Grundstücke, die zum Verkauf stehen.
Derzeit befinden sich auf den großen Immobilienportalen rund 1 Million Anzeigen für zum Verkauf stehende Immobilien. Mit dem neuen Prozess, dessen Pilotphase am 1. Februar in drei Provinzen begann, wird erwartet, dass Hunderttausende von Anzeigen von den Plattformen entfernt werden. Behörden gehen davon aus, dass die Anwendung gefälschte oder preismanipulierende Anzeigen erheblich reduzieren wird.
Mustafa Hakan Özelmacıklı, Vizepräsident von TÜGEM, erklärte, dass man mit dem System einen deutlichen Rückgang bei gefälschten, mehrfach geschalteten und manipulativen Anzeigen erwarte: „Ab dem 15. Februar startet das elektronische Anzeigen-Verifizierungssystem für zum Verkauf stehende Wohnungen und Grundstücke offiziell. Wir prognostizieren einen Rückgang von 20 Prozent bei mehrfachen, gefälschten und manipulativen Anzeigen durch dieses System. Nicht mehr jeder kann einfach eine Anzeige für eine Immobilie ins Internet stellen, die ihm nicht gehört.“
Während darauf hingewiesen wird, dass die Veränderung auf den Anzeigenportalen direkte Auswirkungen auf den Markt haben könnte, sind einige Experten der Ansicht, dass dieser Schritt eine wichtige Rolle dabei spielen wird, die Preise im Immobiliensektor vorübergehend zu stabilisieren. Durch die Beseitigung gefälschter Anzeigen wird erwartet, dass die tatsächlichen Verkaufspreise deutlicher hervortreten.
WIE WIRD DER ELEKTRONISCHE VERIFIZIERUNGSPROZESS ABLAUFEN?
Personen, die eine Anzeige schalten möchten, müssen nun folgende Schritte befolgen:
- Immobilieneigentümer greifen über ihren persönlichen Zugang auf das „Web Tapu“-System der E-Government-Plattform (e-Devlet) zu.
- Anschließend erteilen sie im Bereich „Befugnisvorgänge“ (Yetki İşlemleri) entweder selbst die Genehmigung, wenn sie die Anzeige individuell veröffentlichen möchten, oder sie erteilen dem entsprechenden Unternehmen eine Vollmacht, falls sie den Prozess über einen Immobilienmakler abwickeln wollen.
- Die Anzeigenportale gleichen daraufhin alle Anzeigen automatisch mit den Grundbuchdaten ab und werden Anzeigen, die nicht verifiziert wurden, als „nicht genehmigt“ kennzeichnen und nicht veröffentlichen.
Mit dieser neuen Anwendung soll das Ziel erreicht werden, gefälschte Eigentumsverhältnisse, die mehrfache Auflistung derselben Immobilie zu unterschiedlichen Preisen sowie fiktive Anzeigen, die den Markt unnötig in die Höhe treiben, erheblich zu reduzieren. Dadurch wird erwartet, dass Betrugsfälle, denen sowohl Käufer als auch Verkäufer ausgesetzt sein könnten, drastisch eingedämmt werden.
Der informelle Handel und unwahre Anzeigen, die zu den meistdiskutierten Problemen auf dem Immobilienmarkt gehören, scheinen durch das Elektronische Anzeigen-Verifizierungssystem unter Kontrolle gebracht zu werden. Behörden betonen, dass die Sicherheit erhöht wird, da nun eine offizielle und digitale Verbindung zwischen dem Immobilieneigentümer und der Verkaufsanzeige hergestellt wird.
Die Augen richten sich nun auf die Anzeigenportale und die Entwicklungen in der Branche. Es wird erwartet, dass alle Verkaufsanzeigen, die nicht mit dem System konform sind, ab dem Morgen des 15. Februar vollständig von den Plattformen entfernt werden.