Neue Ära im Gebrauchtwarenhandel: „White List“-Pflicht bei e-Devlet
Mit einer neuen Verordnung des Handelsministeriums werden nun auch Fernsehgeräte in den Geltungsbereich für generalüberholte Produkte aufgenommen. Zu den wichtigsten Punkten gehören zertifizierte Verkäufe, die Nachverfolgung über das YÜBİS-System sowie ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei allen Verkäufen.
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Das Handelsministerium unternimmt einen wichtigen Schritt zur Erweiterung des Marktes für generalüberholte Produkte und bereitet sich darauf vor, auch Fernsehgeräte in diesen Bereich aufzunehmen. Das System, das bisher Mobiltelefone, Tablets, Smartwatches, Computer und Spielkonsolen umfasste, wird mit der neuen Regelung um Fernsehgeräte erweitert.
Der Entwurf der „Verordnung über generalüberholte Produkte“ wurde den betroffenen Parteien zur Stellungnahme vorgelegt. Das Hauptziel der Regelung ist es, den sicheren, kontrollierbaren und zertifizierten Wiederverkauf von gebrauchten elektronischen Produkten zu fördern.
Der Verordnungsentwurf legt die Regeln für die Aufarbeitung und den Wiedereintritt gebrauchter elektronischer Produkte in den Markt fest. Mit der Einbeziehung von Fernsehgeräten in das System soll eine breitere Produktgruppe wieder in den Wirtschaftskreislauf integriert und Verschwendung vermieden werden.
YÜBİS-SYSTEM WIRD EINGEFÜHRT
Mit dem vom Ministerium implementierten Informationssystem für generalüberholte Produkte (YÜBİS) werden alle Aufarbeitungsprozesse digital nachverfolgt. Es wird zur Pflicht, die Aufarbeitungsvorgänge über dieses System abzuwickeln und elektronische Zertifikate für die Produkte zu erstellen, die dem Verbraucher vorgelegt werden müssen.
Durch das System werden folgende Punkte nachverfolgbar sein:
Autorisierte Händler und Aufarbeitungspunkte,
Autorisierungsprozesse,
Abfragen zu verlorenen, illegalen oder gestohlenen Produkten,
Kontrollen des Datenverkehrs,
Gültigkeitsstatus von Qualifikations- und Autorisierungszertifikaten.
Zudem werden bestimmte Teile dieser Daten für Verbraucher zugänglich und abfragbar gemacht.
STRENGE ÜBERWACHUNG DER AUFARBEITUNGSPROZESSE
Alle Phasen der Aufarbeitung und die Zertifizierungsprozesse werden über YÜBİS überwacht. Es wird zur Pflicht, alle Informationen und Dokumente zu den Aufarbeitungszentren, autorisierten Händlern und Vor-Ort-Aufarbeitungspunkten im System zu erfassen.
Zentren mit einer Autorisierung müssen die vom Hersteller oder Importeur erstellten türkischsprachigen Bedienungs- und Benutzerhandbücher für die von ihnen aufgearbeiteten Produkte auf ihren Websites bereithalten. Auf Wunsch des Verbrauchers werden diese Handbücher in schriftlicher Form oder über einen dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
In Fällen, in denen das Benutzerhandbuch des Produkts geändert werden muss, liegt die Beweislast für die Information des Verbrauchers über diese Änderungen beim Aufarbeitungszentrum.
Verkaufstransaktionen, die von autorisierten Händlern per Kreditkarte durchgeführt werden, müssen über das virtuelle POS-System des Aufarbeitungszentrums abgewickelt werden. Damit ein bereits generalüberholtes Produkt erneut aufgearbeitet werden kann, muss eine Frist von mindestens 30 Tagen ab dem Verkaufsdatum verstrichen sein.
NEUREGELUNG DER AUTORISIERUNGSBEDINGUNGEN
Mit dem Verordnungsentwurf werden auch die Bedingungen für den Erhalt einer Aufarbeitungs-Autorisierung aktualisiert. Demnach müssen Unternehmen, die einen Antrag stellen, über ein vom Ministerium festgelegtes Qualifikationszertifikat verfügen und als Kapitalgesellschaft organisiert sein.
Zudem wird eine fünfköpfige Kommission eingerichtet, um Entscheidungen über Verwarnungen, die Aussetzung oder den Widerruf von Autorisierungszertifikaten infolge von Prüfungs- und Inspektionsprozessen zu bewerten.
E-DEVLET „WHITE LIST“-PFLICHT
Für die Aufarbeitung gebrauchter Produkte, die über elektronische Identitätsinformationen verfügen, wird die Bedingung eingeführt, dass sie auf der „White List“ bei e-Devlet geführt werden müssen. Darüber hinaus muss das Produkt einen Daten-, Sprach- oder SMS-Verkehr von mindestens einem Jahr vorweisen können.
Die Bewertung gebrauchter Produkte muss innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Produkts im Aufarbeitungszentrum oder bei der autorisierten Stelle abgeschlossen sein.
Der festgelegte Betrag sowie zugesagte Vorteile wie Rabatte oder Gutscheine werden an dem Tag gewährt, an dem der Verbraucher diesen Wert akzeptiert. Bei Verträgen, die einen Tausch beinhalten, werden diese Vorteile an dem Tag gewährt, an dem der Verbraucher seine Verpflichtungen erfüllt.
14 TAGE WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
Der Verordnungsentwurf sieht auch eine Erweiterung der Verbraucherrechte vor. Demnach wird das bei Fernabsatzverträgen geltende Widerrufsrecht bei Verkäufen von generalüberholten Produkten auf alle Verkaufsmethoden ausgeweitet.
In diesem Rahmen können Verbraucher beim Kauf von generalüberholten Produkten innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen und ohne Zahlung von Vertragsstrafen vom Vertrag zurücktreten.