Neue Ära bei der DASK-Versicherung für Hausverkäufe: Nicht genutzte Prämien werden erstattet

Mit einer im Amtsblatt veröffentlichten Regelung werden die nicht genutzten Prämien der DASK-Police des ehemaligen Eigentümers einer verkauften Immobilie erstattet.

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Bei der obligatorischen Erdbebenversicherung ist eine neue Regelung in Kraft getreten, die den Verkauf von Wohnimmobilien betrifft. Demnach endet die DASK-Police des bisherigen Eigentümers beim Verkauf einer Immobilie mit dem Datum der Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Der Prämienbetrag, der den nicht genutzten Tagen der Police entspricht, wird dem Versicherungsnehmer erstattet.

Der Prozess für diese Regelung begann mit einer Beschwerde beim Bürgerbeauftragten (KDK). Ein Bürger gab an, dass er sein Haus wenige Monate nach Abschluss einer obligatorischen Erdbebenversicherung verkauft habe und der neue Eigentümer bei der Aufnahme eines Immobilienkredits eine neue DASK-Police für dieselbe Immobilie abgeschlossen habe.

Da somit zwei separate Policen für dasselbe Objekt bestanden, erklärte der Bürger, er wolle seine alte Police kündigen und den nicht genutzten Teil der gezahlten Prämie zurückerhalten, sei jedoch auf Schwierigkeiten bei diesem Prozess gestoßen.

Nach einer Prüfung empfahl die KDK der Aufsichtsbehörde für Versicherungen und private Altersvorsorge (SEDDK) sowie der Direktion der Naturkatastrophen-Versicherungsanstalt (DASK), die bestehende Praxis zu überprüfen und ein System zu etablieren, das es den Bürgern erleichtert, ihre Rechte wahrzunehmen.

Nach dieser Empfehlung führte die SEDDK eine gesetzliche Überarbeitung durch. Die nach Abschluss der Arbeiten erstellte Regelung wurde im Amtsblatt vom 21. August 2026 veröffentlicht. Im neuen System ist es nun vorgesehen, dass für die Person, die die Immobilie erwirbt, eine separate DASK-Police abgeschlossen wird.