Neue Ära bei Immobilienanzeigen: So müssen sie künftig geteilt werden
Das Handelsministerium bereitet eine neue Infrastruktur vor, um gefälschte Anzeigen zu verhindern. Künftig müssen Immobilienbilder, die in sozialen Medien geteilt werden, einen verifizierten EİDS-Anzeigenlink enthalten.
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Das Handelsministerium setzt seine Kontroll- und Regulierungsarbeiten im Rahmen des Elektronischen Anzeigen-Verifizierungssystems (EİDS) fort, um gegen gefälschte Anzeigen, informelle Aktivitäten und die Benachteiligung von Verbrauchern in der Immobilien- und Automobilbranche vorzugehen.
Mit dem neuen Modell, an dem das Ministerium arbeitet, wird die EİDS-Verifizierung zur Grundlage für Immobilienanzeigen, die auf Social-Media-Plattformen geteilt werden. Demnach muss der offizielle, über das EİDS verifizierte Anzeigenlink zusammen mit den Anzeigendetails vollständig im Beitrag enthalten sein.
Nach der geltenden Regelung können Immobilienanzeigen nur von den Eigentümern, Verwandten ersten und zweiten Grades der Eigentümer, deren Ehepartnern oder offiziell autorisierten Immobilienmaklern mit entsprechender Lizenz auf Anzeigenportalen veröffentlicht werden. Immobilienmakler ohne Lizenz sowie Dritte können keine Anzeigen in das System einspeisen.
Wie die Zeitung Türkiye berichtet, zielt die neue technische Infrastruktur darauf ab, auch die Marketingaktivitäten von Immobilienunternehmen in sozialen Medien in diesen Verifizierungsrahmen einzubeziehen. Bei der geplanten Anwendung wird vorausgesetzt, dass die in sozialen Medien verwendeten Fotos und Videos zu einer offiziellen, im EİDS verifizierten Anzeige gehören.
Wenn die Bedingungen erfüllt sind, können Unternehmen die Bilder der betreffenden Immobilie gesetzeskonform auf ihren Social-Media-Konten teilen. Mit dieser Regelung soll die Anzahl gefälschter Anzeigen sowie die Informationsflut auf dem Markt reduziert werden.