Neue Ära beim Goldhandel: Ausweispflicht wird eingeführt, Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet!

Gemäß einer Entscheidung des Ministeriums für Schatz und Finanzen wird für Goldkauf- und -verkaufstransaktionen ab einem Wert von 185.000 TL eine Ausweispflicht eingeführt. Die Regelung, die Betrug, Steuerverluste und Geldwäsche verhindern soll, tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

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Im Jahr 2025 tritt eine neue Regelung für den Goldkauf und -verkauf in Kraft.

Wie Sputnik berichtet, hat das Ministerium für Schatz und Finanzen eine Ausweispflicht für Transaktionen eingeführt, die einen Wert von 185.000 TL übersteigen. Juweliere, die Transaktionen ohne Identitätsnachweis durchführen, müssen mit Geldstrafen rechnen.

FINANZBEHÖRDEN WERDEN KONTROLLIEREN

Die Regelung zielt darauf ab, Geldwäsche, Betrug und Steuerverluste zu verhindern. Durch die Identitätsprüfung seitens der Händler werden die Transaktionen erfasst und von den Finanzbehörden überprüft. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Anwendung, obwohl sie bereits im letzten Jahr eingeführt wurde, in vielen Regionen noch nicht vollständig umgesetzt wird.

Die Juwelierkammer von Ankara weist darauf hin, dass Bürger aufgrund der geforderten Identitätsprüfung verunsichert sein könnten. Aus diesem Grund wird die Erstellung von Informationskampagnen empfohlen. In einer Erklärung der Kammer heißt es: „Die Bürger korrekt zu informieren, wird dazu beitragen, dass die Anwendung reibungsloser umgesetzt werden kann.“