Neue Bedingungen für Landwirte- und Gewerbetreibendenkredite festgelegt

Eine neue Regelung für staatlich geförderte Agrar- und Gewerbekredite ist in Kraft getreten. Für Personen mit Steuer- und Beitragsschulden wurde ein Verrechnungsverfahren eingeführt, während bestimmte Kreditarten bis Ende 2026 von diesen Bedingungen ausgenommen wurden.

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Die Nutzungsbedingungen für staatlich geförderte Investitions- und Betriebskredite, die an landwirtschaftliche Erzeuger sowie Gewerbetreibende und Handwerker vergeben werden, wurden neu geregelt. Der entsprechende Präsidialerlass wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

ÄNDERUNGEN BEI KREDIT- UND FINANZIERUNGSBESCHLÜSSEN

In diesem Rahmen wurden Änderungen an den Beschlüssen zu den Programmen "Durch die Ziraat Katılım Bankası AŞ bereitgestellte, staatlich geförderte Investitions- und Betriebsfinanzierung für die landwirtschaftliche Produktion", "Durch die TC Ziraat Bankası AŞ und landwirtschaftliche Kreditgenossenschaften bereitgestellter, staatlich zinsgeförderter Investitions- und Betriebskredit für die landwirtschaftliche Produktion" sowie "Durch die Türkiye Halk Bankası AŞ bereitgestellter, staatlich zinsgeförderter Investitions- und Betriebskredit für Gewerbetreibende und Handwerker" vorgenommen.

KRITERIUM DER STEUER- UND BEITRAGSSCHULDEN

Gemäß der neuen Regelung müssen Personen, die Kredite und Finanzierungen in Anspruch nehmen wollen, mit einem Dokument, das höchstens 15 Tage alt ist, nachweisen, dass sie gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über das Einziehungsverfahren öffentlicher Forderungen keine fälligen Steuer- oder Sozialversicherungsbeitragsschulden haben. Bei Personen mit Schulden wird vorausgesetzt, dass diese ihre Schulden restrukturiert haben und die Bedingungen der Restrukturierung nicht verletzt haben.

VERFAHREN BEI NICHTERFÜLLUNG DER BEDINGUNGEN

Sollte die genannte Bedingung nicht erfüllt sein, wird ein Betrag, der 25 Prozent des genutzten Kredits oder der Finanzierung entspricht, im Namen des Anspruchsberechtigten an die entsprechenden Institutionen überwiesen.

Der auf diese Weise einzuziehende Gesamtbetrag wird 300.000 Lira pro Jahr nicht überschreiten. Zudem wurde der vom Staat anzuwendende Rabattsatz auf die Zinsen der Schuld auf 25 Prozent festgelegt.

VORÜBERGEHENDE AUSNAHMEN

In den Bereichen der grundlegenden tierischen und pflanzlichen Produktion für Finanzierungen und Kredite bis zu 400.000 Lira, die ausschließlich in Sachleistungen gewährt werden, sowie für Kredite, die an Gewerbetreibende und Handwerker in bestimmten Berufsgruppen vergeben werden, finden diese Bedingungen bis zum 31. Dezember 2026 keine Anwendung.