Neue Berechnung für die niedrigste Rentenhöhe: Das sind die in Ankara diskutierten Zahlen
Millionen Rentner warten gespannt auf neue Zahlen und Szenarien zur Rentenerhöhung im Juli. Informationen aus den Kulissen in Ankara zufolge wird für die Renten von SSK- und Bağ-Kur-Versicherten eine Erhöhung von etwa 18 Prozent prognostiziert.
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Die Erwartungen für die Rentenerhöhung im Juli wurden aktualisiert. Nach der Erhöhung um 12,19 Prozent im Januar blicken die Rentner aufgrund der hohen Inflation erneut mit Erwartungen auf eine Anpassung. Nach den vom Türkischen Statistikinstitut (TÜİK) veröffentlichten Daten liegt die kumulative Inflation für die ersten fünf Monate des Jahres bei 16,60 Prozent. Es wird erwartet, dass dieser Wert mit der Hinzurechnung der Juni-Inflation noch weiter steigen wird.
SSK- und Bağ-Kur-Rentner richten ihre Augen auf die aktuellen Zahlen, um zu erfahren, wie hoch ihre Renten im Juli inklusive Inflationsausgleich ausfallen werden. Den in Ankara diskutierten Szenarien zufolge, unter Berücksichtigung der Umfrage der Zentralbank unter Marktteilnehmern, könnte die gesamte Erhöhungsrate 18,37 Prozent erreichen, sofern die Inflation im Juni bei 1,52 Prozent liegt.
ERWARTUNG VON 18 PROZENT ERHÖHUNGSQUOTE
Der SGK-Experte İsa Karakaş erklärt, dass sich die endgültige Erhöhungsrate zwischen 17,5 und 19 Prozent bewegen werde, wobei sich die allgemeine Erwartung im Bereich von 18 Prozent konzentriere. Karakaş weist darauf hin, dass die im Januar gewährte Erhöhung angesichts der Inflation schnell geschmolzen sei, und betont: „Die Rentner warten gespannt auf die Juli-Erhöhung.“
WIE HOCH WIRD DIE NIEDRIGSTE RENTE SEIN?
Das Thema der niedrigsten Rentenhöhe bleibt eines der aktuellsten Themen auf der Tagesordnung. Während die Mindestrente derzeit bei 20.000 TL liegt, könnte die Juli-Erhöhung diesen Betrag auf etwa 23.600 TL anheben.
ERWARTUNG AUF ZUSÄTZLICHE ERHÖHUNG UND WOHLFAHRTSANTEIL GERING
In den Kulissen von Ankara wird jedoch geäußert, dass die Erwartung einer zusätzlichen pauschalen Erhöhung oder eines Wohlfahrtsanteils sehr gering sei. Aufgrund der Haushaltsbilanz und der wirtschaftlichen Bedingungen wird behauptet, dass außer der gesetzlichen Verpflichtung keine weiteren Verbesserungen zur Debatte stehen.