Neue Emissionen, Geldstrafen und Strafanzeigen der SPK
Die Kapitalmarktbehörde (SPK) hat in ihrem wöchentlichen Bulletin die Anträge von 6 Unternehmen auf Emission von Schuldverschreibungen genehmigt. Die Behörde erteilte zudem Genehmigungen für Aktienemissionen und Obergrenzen für Mietzertifikate einiger Unternehmen und beschloss infolge durchgeführter Prüfungen administrative Geldstrafen sowie Strafanzeigen.
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Die Kapitalmarktbehörde (SPK) hat mit ihrem wöchentlichen Bulletin Entscheidungen zu kapitalmarktbezogenen Transaktionen verschiedener Unternehmen bekannt gegeben. Während die Behörde die Anträge von 6 Unternehmen auf Emission von Schuldverschreibungen akzeptierte, erteilte sie auch Genehmigungen für bestimmte Aktienemissionen sowie Obergrenzen für Mietzertifikate.
GENEHMIGUNG FÜR ANLEIHEN UND FINANZIERUNGSWECHSEL FÜR 6 UNTERNEHMEN
Gemäß der Entscheidung der SPK wurden Emissionen von Anleihen und Finanzierungswechseln sowie grünen und nachhaltigen Anleihen/Finanzierungswechseln und nachrangigen Schuldverschreibungen verschiedener Unternehmen genehmigt.
Im Rahmen der Emissionen in türkischer Lira:
- Çağdaş Faktoring AŞ 973 Millionen 750 Tausend TL,
- Turk Finansman AŞ 790 Millionen TL,
- Mint Finansman AŞ 1 Milliarde TL,
- Pınar Entegre Et ve Un Sanayii AŞ 2 Milliarden 500 Millionen TL,
- Für die Opet Petrolcülük AŞ wurde die Emission von Anleihen, Finanzanleihen und grünen Anleihen im Wert von 250 Millionen TL genehmigt.
EMISSIONSGENEHMIGUNG ÜBER 2 MILLIARDEN DOLLAR FÜR DIE TEB
Im Rahmen der Emissionen in Fremdwährung wurde der Antrag der Türk Ekonomi Bankası AŞ auf die Emission von Anleihen und nachrangigen Schuldverschreibungen in Höhe von 2 Milliarden Dollar angenommen.
GENEHMIGUNG FÜR AKTIENEMISSIONEN UND MIETZERTIFIKATE
Die Behörde genehmigte zudem die Anträge der Osmanlı Yatırım Menkul Değerler AŞ sowie der Link Bilgisayar Sistemleri Yazılımı ve Donanımı Sanayi ve Ticaret AŞ bezüglich der Aktienemissionen börsennotierter Unternehmen.
Im Bereich sonstiger Kapitalmarktinstrumente:
Für die D Varlık Kiralama AŞ wurden 2 Milliarden TL auf Basis eines Managementvertrags,
für die Yatırım Varlık Kiralama AŞ 3 Milliarden TL genehmigt.
Es wurde eine Obergrenze für die Emission von Mietzertifikaten in Nominalhöhe erteilt.
GRÜNDUNGSGENEHMIGUNG FÜR ZWEI IMMOBILIENINVESTMENTFONDS
Die SPK hat im Rahmen neuer Betriebsgenehmigungen auch die Gründung von zwei Immobilieninvestmentfonds genehmigt. In diesem Zusammenhang wurden die Unterlagen für die Gründung und die Emission von Anteilen des 'Arz Gayrimenkul ve Girişim Sermeyesi Portföy Yönetimi AŞ Onbirinci Gayrimenkul Yatırım Fonu' sowie des 'One Portföy Yönetimi AŞ İkinci Proje Gayrimenkul Yatırım Fonu' akzeptiert.
GELDSTRAFEN UND STRAFANZEIGEN
Infolge der Untersuchungen des Gremiums wurde beschlossen, gegen ein Unternehmen eine Geldstrafe in Höhe von 4.435.027,79 Lira und gegen eine Einzelperson eine Geldstrafe in Höhe von 29.079.912,78 Lira zu verhängen.
Darüber hinaus wurde nach Bewertungen im Rahmen des Kapitalmarktgesetzes beschlossen, Strafanzeige gegen 13 Personen sowie die Inhaltsanbieter von zwei Internetseiten zu erstatten.