Neue Entscheidung der Borsa İstanbul! Mitteilung an die KAP...

Die Borsa İstanbul hat mitgeteilt, dass für Aktien im BIST-50-Index, bei denen Leerverkäufe möglich sind, für den gesamten Tag die „Up-Tick-Regel“ (Aufwärtsschritt-Regel) bei Leerverkaufsgeschäften angewendet wird.

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Die Borsa İstanbul hat angekündigt, dass heute bei Leerverkaufsgeschäften die „Up-Tick-Regel“ angewendet wird.

Die Borsa İstanbul hat ihre Entscheidung zum Marktbetrieb auf der Plattform zur öffentlichen Aufklärung (KAP) veröffentlicht.

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass gemäß der Entscheidung des Kapitalmarktrates (SPK) vom 5. Dezember 2024 Leerverkäufe bei Aktien im BIST-50-Index zulässig sind, und es hieß: „Es wurde beschlossen, für die genannten Aktien in der Sitzung vom 24. Februar 2025 für die Dauer eines Tages die Up-Tick-Regel bei Leerverkaufsgeschäften anzuwenden.“

Demnach wurde in der Erklärung mitgeteilt, dass bei Aktien, für die Leerverkäufe möglich sind, der Leerverkauf zu einem Preis erfolgen kann, der über dem letzten realisierten Transaktionspreis des betreffenden Kapitalmarktinstruments liegt; sollte jedoch der letzte realisierte Preis des Kapitalmarktinstruments höher sein als der vorherige Preis, kann der Leerverkauf auch zum letzten realisierten Preisniveau durchgeführt werden.

In der Erklärung wurde zudem betont, dass Verkäufe, die im Laufe des Tages ohne vorherigen Besitz getätigt und später am selben Tag durch Käufe geschlossen werden, ebenfalls unter den Begriff des Leerverkaufs fallen. Daher sei es für Investoren und Investmentgesellschaften von großer Bedeutung, die notwendige Sorgfalt walten zu lassen und bei Aufträgen für solche Verkäufe die Option „Leerverkauf“ entsprechend zu markieren.