Neue Entscheidung der EPDK zum Stromtarif! Der Satz steht fest
Mit der Entscheidung der EPDK wurde der für 2027 geltende zusätzliche Übertragungsaufschlag auf 5 Promille des Übertragungstarifs der TEİAŞ festgelegt.
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Die Entscheidung der Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) bezüglich des zusätzlichen Übertragungsaufschlags für das Jahr 2027 wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Mit dieser Entscheidung wurde der Satz des zusätzlichen Übertragungsaufschlags, den die Türkiye Elektrik İletim AŞ (TEİAŞ) anwenden wird, präzisiert.
Demnach wird der zusätzliche Übertragungsaufschlag in Höhe von 5 Promille des Übertragungstarifs der TEİAŞ erhoben. Die TEİAŞ wird die in diesem Rahmen anfallenden Beträge monatlich berechnen und bis zum 25. des Folgemonats auf die Konten der EPDK überweisen.
Die Regelung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Es wurde darauf hingewiesen, dass sich die Entscheidung auf den internen Übertragungsanteil des Übertragungstarifs bezieht und keine direkten zusätzlichen Kosten auf die Rechnungen von Wohn-, Gewerbe- oder Industrieabnehmern umgelegt werden.