Neue Entscheidung im Konkordatsverfahren für Baktat Zeytin: Gericht gewährt einjährige endgültige Frist
Für Baktat Zeytin, das im April ein Konkordat angemeldet hatte, hat das 3. Handelsgericht erster Instanz in Bursa eine einjährige endgültige Frist ab dem 21. August festgesetzt.
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Im Konkordatsverfahren von Baktat Zeytin, einer der traditionsreichen Olivenmarken der Türkei, wurde eine neue Phase erreicht. Das 3. Handelsgericht erster Instanz in Bursa hat eine einjährige endgültige Frist für die Baktat Zeytin Sanayi Ticaret A.Ş. und den Unternehmensinhaber Ali Baklan verhängt.
Die Entscheidung des Gerichts tritt mit Wirkung zum 21. August 2026 in Kraft. Der Beschluss wurde am 25. August 2026 bekannt gegeben. Für das Unternehmen war im April eine dreimonatige vorläufige Frist gewährt worden, die nach Ablauf im Juli um weitere zwei Monate verlängert worden war.
KOMMISSARSAUSSCHUSS NEU BESETZT
Mit der Entscheidung über die endgültige Frist endete die Amtszeit der zuvor bestellten vorläufigen Konkordatskommissare. Das Gericht hat einen neuen dreiköpfigen Konkordatskommissarsausschuss ernannt, um die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens in diesem Prozess zu überwachen.
Das Gericht ordnete zudem die Fortführung der bereits zuvor angewandten Konkordatsmaßnahmen an. Damit wird Baktat Zeytin, das 1986 gegründet wurde, seine Bemühungen zur Umstrukturierung der Schulden und zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unter gerichtlichem Schutz fortsetzen.