Neue Entscheidung zum Gebrauchtwagenverkauf im Amtsblatt: Gilt bis zum 1. Juli 2025

Eine wichtige Regelung zum Gebrauchtwagenhandel wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Demnach wurde die 6-Monats- und 6.000-Kilometer-Grenze vom 1. Januar 2025 bis zum 1. Juli 2025 verlängert. Zudem hat das Handelsministerium die Befugnis, diese Frist um weitere 6 Monate zu verlängern.

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Die Verordnung des Handelsministeriums zur Änderung der Verordnung über den Handel mit Kraftfahrzeugen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Die neue Regelung untersagt den Verkauf von gebrauchten Motorrädern, Personenkraftwagen und Geländefahrzeugen, bevor seit der Erstzulassung 6 Monate vergangen sind und 6.000 Kilometer zurückgelegt wurden. Diese Regelung gilt bis zum 1. Juli 2025 und umfasst sowohl direkte als auch indirekte Verkäufe.

Darüber hinaus ist es bis zum selben Datum untersagt, Gebrauchtwagen zu einem Preis anzubieten, der über dem vom Hersteller oder Vertriebspartner festgelegten aktuellen Verkaufspreis liegt.

Das Handelsministerium ist befugt, diese Frist bei Bedarf um weitere sechs Monate zu verlängern.