Neue Entwicklung bei der Mietsteuer!
Wie bekannt wurde, gab es eine Änderung an der geplanten Neuregelung zur Mietsteuer, die die Regierung dem Parlament vorlegen wollte. Der Entwurf der Steuerreform enthielt ursprünglich einen Artikel zur Abschaffung des Steuerfreibetrags in Höhe von 33.000 Lira, der bisher für Vermieter mit Mieteinkünften galt.
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Es wird behauptet, dass es eine neue Entwicklung bezüglich des Steuerreformentwurfs gibt, den die Abgeordneten der AKP Anfang Juni in die TBMM einbringen wollten. Berichten zufolge wurde die Entscheidung, den Freibetrag abzuschaffen, der es Vermietern mit niedrigen Mieteinnahmen ermöglicht, weniger Einkommensteuer zu zahlen, zurückgenommen.
Wäre dieser Artikel Gesetz geworden, wären die Steuern insbesondere für Vermieter, die nur eine Wohnung vermieten und ihren Lebensunterhalt daraus bestreiten, außerordentlich gestiegen, was indirekt auch zu Mieterhöhungen geführt hätte.
Laut einem Bericht von Erdoğan Süzer von der Zeitung Sözcü sorgte die Regelung auch innerhalb der AKP für großen Unmut. Aufgrund der wachsenden Kritik wurde der Artikel, der die Abschaffung des Freibetrags vorsah, aus dem Entwurf gestrichen.
Derzeit gilt für Mieteinkünfte von Vermietern ein Steuerfreibetrag von bis zu 33.000 Lira. Dieser Betrag wird jährlich neu angepasst. Wer im Jahr 2023 Mieteinkünfte unter 33.000 Lira erzielte, zahlte dank dieser Ausnahme keine Steuern. Wer höhere Mieteinkünfte erzielte, zahlte Steuern auf den Betrag, der nach Abzug der 33.000 TL verblieb. Der Entwurf der Steuerreform enthielt ursprünglich einen Artikel zur vollständigen Aufhebung dieser Ausnahme.