Neue Genehmigungen der türkischen Zentralbank für Zahlungs- und E-Geld-Institute
Die Zentralbank hat mit neuen Beschlüssen zu drei Zahlungsdienstleistern Betriebsgenehmigungen im Bereich E-Geld und Zahlungsdienste erteilt sowie bestehende Lizenzen erweitert.
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Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat wichtige Entscheidungen bezüglich Unternehmen getroffen, die im Bereich Zahlungsdienste und elektronisches Geld tätig sind. Die Zentralbank erteilte Hangipara Elektronik Para ve Ödeme Hizmetleri AŞ sowie Logo Ödeme Hizmetleri AŞ eine Betriebsgenehmigung und erweiterte den bestehenden Tätigkeitsbereich von Paratika Ödeme Hizmetleri AŞ.
Die entsprechenden Beschlüsse wurden in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht und sind damit in Kraft getreten. Demnach kann Hangipara im Rahmen des Gesetzes über Zahlungsdienste und E-Geld-Institute sowohl Zahlungsdienste anbieten als auch elektronisches Geld emittieren.
Im Rahmen derselben Regelung wurde Logo Ödeme Hizmetleri AŞ eine Betriebsgenehmigung für den Bereich Zahlungsdienste erteilt, während der Tätigkeitsbereich von Paratika Ödeme Hizmetleri AŞ erweitert wurde, um dem Unternehmen die Bereitstellung weiterer Dienstleistungen zu ermöglichen.