Entscheidung zum neuen Mindestlohn im Amtsblatt veröffentlicht
Das Kommuniqué zur Entscheidung der Mindestlohnkommission wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
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In der Entscheidung wird darauf hingewiesen, dass die Mindestlohnkommission, die gemäß Artikel 39 des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 und Artikel 522 des Präsidialdekrets Nr. 1 über die Organisation der Präsidentschaft mit der Festlegung des Mindestlohns für alle Arbeitnehmer beauftragt ist, die unter oder außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes arbeiten, ihre am 11. Dezember begonnenen Arbeiten bis zum 27. Dezember fortgesetzt hat.
Es wurde mitgeteilt, dass nach drei Sitzungen mehrheitlich beschlossen wurde – ungeachtet des Widerspruchs der Arbeitnehmervertreter –, einen einheitlichen Mindestlohn auf nationaler Ebene festzulegen, den Mindestlohn für einen normalen Arbeitstag eines Arbeitnehmers für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 auf 666 Lira und 75 Kurus festzusetzen, die Unterstützung für den Mindestlohn im Zeitraum von Januar bis Dezember 2024 mit 700 Lira fortzuführen und eine Neufestlegung des Umfangs sowie der Verfahren und Grundsätze dieser Unterstützung zu empfehlen, wobei die Entscheidung mit Wirkung zum 1. Januar 2024 im Amtsblatt veröffentlicht werden soll.
Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, hatte bei einer im Ministerium abgehaltenen Sitzung bekannt gegeben, dass der Mindestlohn für das Jahr 2024 auf netto 17.002 Lira festgelegt wurde.