Neue Regelung bei Immobilienverkäufen: Grundbuchvorgänge nur noch mit Anwalt möglich

Mit einer im Rahmen des 12. Justizpakets vorbereiteten Neuregelung wird bei Immobilientransaktionen ab einem bestimmten Wert eine Anwaltspflicht eingeführt.

12punto

Justizminister Akın Gürlek kündigte kürzlich bei einem Iftar-Programm an, dass eine bedeutende Änderung bei Immobilientransaktionen auf die Tagesordnung des Parlaments gebracht wird. Im Rahmen der geplanten Regelung wird es bei Transaktionen im Grundbuchamt, die einen bestimmten Wert überschreiten, künftig verpflichtend sein, dass sich die Parteien durch einen Anwalt vertreten lassen.

Während im vergangenen Jahr in der Türkei mehr als eine Million Immobilien den Besitzer wechselten, zielt die neue Regelung darauf ab, sowohl die Rechtssicherheit bei Immobilienverkäufen zu erhöhen als auch das berufliche Tätigkeitsfeld von Anwälten zu erweitern.

Den Erklärungen von Minister Gürlek zufolge soll diese neue Verpflichtung im 12. Justizpaket in Kraft treten, das im Einklang mit den Zielen des seit langem diskutierten Strategiedokuments zur Justizreform vorbereitet wurde.

Gürlek äußerte sich dazu wie folgt: "Wie Sie wissen, haben wir im Strategiedokument zur Justizreform unsere grundlegenden Ziele zur Stärkung der Verteidigung festgelegt. Unser Vorsitzender Yasin hat dies gerade erst erwähnt. Ich wollte die gute Nachricht eigentlich selbst überbringen, aber wir werden hoffentlich im 12. Paket – ich habe bereits die Anweisung gegeben – eine gesetzliche Regelung treffen, sofern unser Parlament ebenfalls den entsprechenden Willen zeigt, und eine Anwaltspflicht bei Transaktionen im Grundbuchamt ab einem bestimmten Betrag einführen. Sehen Sie, dies ist ein wichtiger Schritt, sowohl um die Rechtssicherheit der Transaktionen zu gewährleisten als auch um unseren Anwälten zumindest einen kleinen Nutzen zu bringen. Ich habe diesbezüglich unsere Generaldirektion für Rechtsangelegenheiten und unsere Generaldirektion für Gesetzgebung angewiesen. Wir werden hoffentlich im 12. Paket eine Anwaltspflicht bei Grundbuchvorgängen ab einem bestimmten Betrag einführen."