Neue Regelung bei Steuerstrafen: Vergleichsgrenze festgelegt
Für Steuerpflichtige, die auf Ermäßigungen und Vergleiche bei Steuerstrafen warten, wurde eine neue Regelung getroffen. Die Vergleichsgrenze für 2026 wurde auf 40.000 Lira festgesetzt. Das entsprechende Kommuniqué wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
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Die Finanzverwaltung des Ministeriums für Schatz und Finanzen hat eine wichtige Neuregelung zum Prozess der Ermäßigung und des Vergleichs bei Steuerstrafen vorgenommen. Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Kommuniqué wurden die Befugnisse der Vergleichskommissionen für Steuerverkürzungen, Ordnungswidrigkeiten und besondere Ordnungswidrigkeiten neu definiert. Diese Regelung betrifft direkt Steuerpflichtige, die auf eine Ermäßigung ihrer Steuerstrafen warten.
VERGLEICHSKOMMISSIONEN NEU STRUKTURIERT
Gemäß der neuen Regelung werden Anträge, die die Befugnisse der Vergleichskommissionen der Finanzämter oder der Finanzämter der Bezirksverwaltungen übersteigen, von der zuständigen Vergleichskommission der Defterdarlık (Finanzdirektion) geprüft. Andere Anträge, die die Befugnisse übersteigen, werden nacheinander von der Koordinierungskommission für Finanzämter oder der Zentralen Vergleichskommission abgeschlossen. Die Kommission, bei der das Vergleichsgespräch stattfindet, wird unter Berücksichtigung der Höhe der Steuerverkürzung sowie der Ordnungswidrigkeits- und Sonderordnungswidrigkeitsstrafen im Steuerstrafbescheid festgelegt.
ZUSTÄNDIGE KOMMISSION BEI MEHRFACHSTRAFEN
Im Falle der Verhängung mehrerer Steuerverkürzungsstrafen wird die zuständige Kommission auf der Grundlage des Steuerstrafbescheids mit dem höchsten Strafbetrag bestimmt. Um die Einheitlichkeit bei Vergleichen zu gewährleisten, werden Anträge zu anderen Steuerstrafbescheiden ebenfalls von der Kommission geprüft, die anhand des höchsten Strafbetrags ermittelt wurde.
VERGLEICHSGRENZE AUF 40.000 LIRA FESTGELEGT
In der neuen Regelung wird die Frage, ob Ordnungswidrigkeiten und besondere Ordnungswidrigkeiten in den Anwendungsbereich des Vergleichs fallen, unter Berücksichtigung der Grenze zum Zeitpunkt der Zustellung des Steuerstrafbescheids bestimmt. Für das Jahr 2026 wurde diese Grenze auf 40.000 Türkische Lira festgelegt. Das bedeutet, dass für Strafen bis einschließlich 40.000 Lira ein Vergleich möglich ist.
NEUE REGELUNG FÜR VERGLEICHSANTRÄGE BEI STEUERVERKÜRZUNGSSTRAFEN
Falls für dasselbe Jahr oder verschiedene Jahre sowohl Steuerverkürzungsstrafen als auch Anträge auf Vergleich für Ordnungswidrigkeiten und besondere Ordnungswidrigkeiten gestellt werden, wird die zuständige Vergleichskommission anhand der Höhe der Steuerverkürzungsstrafe bestimmt. Die Kommission, in deren Zuständigkeitsbereich dies fällt, wird auch die Anträge zu den anderen Strafen prüfen.
GELIR IDARESI BASKANLIGI WIRD ENTSCHEIDEN
Die Beträge der Steuerverkürzungs-, Ordnungswidrigkeits- und Sonderordnungswidrigkeitsstrafen, über die die Vergleichskommissionen vergleichen können, werden von der Gelir İdaresi Başkanlığı (Finanzverwaltung) nach Provinzen oder Provinzgruppen festgelegt.