Neue Regelung der BDDK für Risikogewichte bei Handelskrediten
Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat eine wichtige Änderung bei der Festlegung der Risikogewichte für Handelskredite vorgenommen. Mit der neuen Regelung werden die Risikogewichte, die bei der Berechnung der Eigenkapitalquoten von Banken verwendet werden, aktualisiert, um eine strengere Aufsicht zu gewährleisten. Zudem wurde eine wichtige Übergangsfrist für Wechselkursberechnungen festgelegt.
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Die BDDK hat Änderungen bei der Berechnung der Eigenkapitalquoten vorgenommen. Laut der auf der Website der BDDK veröffentlichten Mitteilung wurden Änderungen bei der Berechnung der Eigenkapitalstandardquoten gemäß der "Verordnung über die Messung und Bewertung der Eigenkapitaladäquanz" der Banken vorgenommen.
Demnach wurde die Anwendung eines Risikogewichts von 200 Prozent, das bei Verwendung des Standardansatzes für gewerbliche Barkredite angewendet wurde, sowie die Anwendung hoher Risikogewichte, die unter Berücksichtigung der Erhöhungsrate im Standardansatz bei Verwendung interner ratingbasierter Ansätze berechnet wurden, beendet.
Gemäß der Änderung wurde beschlossen, auf diese Kredite, einschließlich der bereits vergebenen Kredite, die in der Verordnung festgelegten Risikogewichte anzuwenden. Bei der Berechnung des Betrags für das Kreditrisiko wurde zudem entschieden, dass die Praxis, bei der Berechnung der bewerteten Beträge gemäß den türkischen Rechnungslegungsstandards für monetäre Vermögenswerte sowie für nicht-monetäre Vermögenswerte, die nicht in Fremdwährung zu historischen Anschaffungskosten gemessen werden, und der entsprechenden spezifischen Rückstellungsbeträge den Devisenkaufkurs der Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) vom 26. Juni 2023 zu verwenden, bis zu einem gegenteiligen Beschluss des Gremiums fortgesetzt wird, wobei ab dem 1. Januar 2025 der Devisenkaufkurs der TCMB vom 28. Juni 2024 zugrunde gelegt wird.