Neue Regelung der SPK: Aufnahmegebühr erhöht
Die für die Teilnahme am Anlegerentschädigungszentrum (YTM) zu entrichtende Aufnahmegebühr wurde von 50.000 Lira auf 10 Millionen Lira angehoben.
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Die Verordnung des Kapitalmarktrates (SPK) zur Änderung der Verordnung über das Anlegerentschädigungszentrum (YTM) wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.
Demnach wurde die für die Teilnahme am YTM erforderliche Aufnahmegebühr von 50.000 Lira auf 10 Millionen Lira erhöht. Die Gebühr wird jährlich unter Berücksichtigung der gemäß dem Steuerverfahrensgesetz Nr. 213 bekannt gegebenen Neubewertungsrate neu festgesetzt.
Zudem wurde mit der Änderung der Betrag, der im folgenden Kalenderjahr verjährt und an das YTM übertragen wird, von 250 Lira und darüber auf 5.000 Lira und darüber angehoben.
Andererseits werden sämtliche Treuhandvermögen und Forderungen, die im folgenden Kalenderjahr verjähren, unabhängig von ihrer Höhe, vom Beginn des Monats April des laufenden Jahres bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres in Form einer Liste auf den Startseiten der Internetauftritte der jeweiligen Investmentgesellschaften veröffentlicht; in diesen Listen sind auch die Daten anzugeben, an denen die Treuhandvermögen und Forderungen verjähren.