Neue Regelung der Zentralbank für kurzfristige Verbindlichkeiten

Die Zentralbank der Republik Türkei strebt durch die Anhebung der Mindestreservesätze für kurzfristige Verbindlichkeiten in türkischen Lira eine finanzielle Stabilität an.

12punto

Die Zentralbank der Republik Türkei hat Änderungen an den Mindestreservesätzen für kurzfristige Verbindlichkeiten in türkischen Lira, die aus dem Ausland aufgenommen wurden, vorgenommen, um die makrofinanzielle Stabilität zu gewährleisten und den geldpolitischen Transmissionsmechanismus zu stärken.

Der Mitteilung zufolge wurde der Mindestreservesatz von 12 Prozent, der für aus türkischen Repo-Geschäften im Ausland stammende Mittel sowie für aus dem Ausland aufgenommene Kredite mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr galt, nun nach Laufzeiten differenziert.

Demnach wurde dieser Satz für Laufzeiten von bis zu einem Monat auf 18 Prozent und für Laufzeiten von bis zu drei Monaten auf 14 Prozent angehoben.