Neue Regelung des Handelsministeriums: Strenge Kontrollen für Großmärkte und Supermärkte

Das Handelsministerium hat einen neuen Entwurf für eine Regelung vorbereitet, um die Vermittlungskosten bei Obst- und Gemüsepreisen zu senken. Dieser Entwurf sieht hohe Strafen für Großmärkte vor, die Waren horten, sowie für Supermärkte, die Produkte nicht direkt von den Erzeugern beziehen.

12punto

Der vom Handelsministerium erstellte neue Regelungsentwurf zielt darauf ab, die Vermittlungskosten bei Obst- und Gemüsepreisen zu senken. In diesem Rahmen sollen Erzeugerorganisationen kostenlose Flächen für die Einrichtung von Großmärkten zugewiesen werden, und die Mietraten auf diesen Märkten sollen um 75 Prozent gesenkt werden. Zudem soll auf diese Märkte keine Einkommensteuer erhoben werden.

Der Entwurf sieht für Großmärkte, die Waren horten, eine Strafe von 1 Million TL vor.

Wer verdorbene Produkte vernichtet, muss mit einer Strafe von 200.000 TL rechnen. Supermärkte werden verpflichtet, mindestens 20 Prozent ihres Obst- und Gemüsesortiments direkt von den Erzeugern zu beziehen. Supermärkten, die diese Bedingung nicht erfüllen, droht eine Strafe von 50 Millionen TL.

Es ist geplant, die Genehmigungen für die Errichtung von Großmärkten von den Kommunen auf das Handelsministerium zu übertragen. Mit dieser Änderung soll die Errichtung von Märkten, die nicht über moderne und grundlegende Qualitätsstandards verfügen, verhindert und die Schaffung modernerer Einrichtungen sichergestellt werden.

Der Entwurf wird zudem auf Händler ausgeweitet. Der Geltungsbereich der Sicherheitsleistung, die dazu dient, Schäden bei ausbleibenden Zahlungen an Erzeuger oder bei Verderb von Waren zu decken, wird auch Händler einschließen, die außerhalb der Großmärkte tätig sind. Darüber hinaus soll durch die Möglichkeit, Abzüge von der Sicherheitsleistung auch für Gläubiger außerhalb der Erzeuger vorzunehmen, die Eintreibung von Forderungen erleichtert werden.

Dieser Regelungsentwurf wird nach Einholung der öffentlichen Meinung seine endgültige Form erhalten.