Neue Regelung des Ministeriums für Schatz und Finanzen
Das Ministerium für Schatz und Finanzen plant, die Verwendung gefälschter Dokumente als Steuerhinterziehung einzustufen und für die vorsätzliche Nutzung solcher Dokumente Freiheitsstrafen zwischen 3 und 8 Jahren zu verhängen.
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Das Ministerium für Schatz und Finanzen leitet ab dem 1. Oktober eine neue Phase im Kampf gegen Steuerhinterziehung ein. Die Präsidentschaft des Steuerprüfungsamtes (VDK) nimmt eine harte Haltung gegenüber Personen ein, die Finanzdokumente fälschen, und wird gegen Nutzer gefälschter Dokumente wegen Steuerhinterziehung vorgehen. Die Verteidigung "Ich wusste es nicht" wird künftig nicht mehr akzeptiert, und die Strafen für die Verwendung gefälschter Dokumente werden verschärft.
NEUE REGELUNG FÜR NUTZER GEFÄLSCHTER DOKUMENTE
Mit der ab dem 1. Oktober geltenden Regelung werden Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Personen eingeleitet, die gefälschte Dokumente verwenden. Bisher konnten Unternehmen, bei denen die Verwendung gefälschter Dokumente festgestellt wurde, der Strafe entgehen, indem sie behaupteten, die Dokumente unwissentlich verwendet zu haben. Mit der neuen Regelung werden solche Verteidigungsargumente jedoch als ungültig betrachtet, und es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen die gefälschten Dokumente "vorsätzlich verwendet" haben.
Auf diese Weise wird bei Steuerpflichtigen, die gefälschte Dokumente verwenden, der Tatbestand der Steuerhinterziehung als erfüllt angesehen, und es wird eine dreifache Steuerschadensstrafe verhängt. Zudem soll für diese Personen eine Freiheitsstrafe von 3 bis 8 Jahren sichergestellt werden.
SCHLUSS MIT DER VERTEIDIGUNG "ICH WUSSTE ES NICHT"
Mit der neuen Regelung wird die Verteidigung "Ich wusste es nicht" für Nutzer gefälschter Dokumente nicht mehr akzeptiert. Unternehmen und Steuerpflichtige gelten als vorsätzliche Nutzer gefälschter Dokumente und müssen dementsprechend mit schweren Sanktionen rechnen. Das Steuerprüfungsamt wird einen deutlich strengeren Prüfungsprozess einleiten, um die Verwendung gefälschter Dokumente zu verhindern.
UNTERSUCHUNG AUCH HINSICHTLICH GELDWÄSCHE
Nicht nur diejenigen, die gefälschte Dokumente verwenden, sondern auch diejenigen, die diese Dokumente ausstellen, werden genau beobachtet. Das Steuerprüfungsamt wird untersuchen, ob der Prozess der Ausstellung gefälschter Dokumente organisiert abläuft, und verdächtige Fälle werden auch unter dem Aspekt der Geldwäsche geprüft. Auf diese Weise soll die Verwendung gefälschter Dokumente verhindert und die Verantwortlichen bestraft werden.