Neue Regelung für den Immobilienkauf: Zahlungs- und Befugnisregeln geändert
Mit einer im Amtsblatt veröffentlichten neuen Regelung wurde ein sicheres System für den Zahlungsprozess im Immobilienhandel eingeführt; zudem wurden die Regeln für die Beantragung und Aktualisierung von Befugnisnachweisen neu definiert.
12punto
Mit einer im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungsänderung wurden die bestehenden Praktiken im Immobilienhandel umfassend aktualisiert. Die Regelung umfasst sowohl die Absicherung von Zahlungsprozessen als auch die Festlegung klarerer Regeln für Transaktionen im Zusammenhang mit Befugnisnachweisen.
UMFANG ERWEITERT, NEUES SYSTEM DEFINIERT
Mit der „Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Immobilienhandel“ wurde der Geltungsbereich der bestehenden Gesetzgebung erweitert. Dem Zweckartikel der Verordnung wurden zudem die Verfahren und Grundsätze für die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des bei Immobilienverkäufen zu verwendenden Zahlungssystems hinzugefügt.
NEUES VERFAHREN FÜR BEFUGNISNACHWEISE
Mit der Neuregelung wurden die Prozesse für Befugnisnachweise detailliert. Demnach wird der Nachweis bei Änderungen, die über den Handelsnamen oder den Geschäftsnamen hinausgehen, geändert; bei Änderungen des Titels oder Namens wird der Nachweis erneuert. Nach den Änderungen muss innerhalb von 10 Tagen ein Antrag gestellt werden, die Provinzdirektionen werden die Anträge innerhalb von 10 Tagen abschließen.
Bei einer Änderung der Geschäftsadresse oder des Titels werden die Befugnisnachweise der vertraglich gebundenen Unternehmen ohne gesonderten Antrag innerhalb von 10 Tagen automatisch aktualisiert.
ZAHLUNGSSYSTEM BEI VERKAUFSTRANSAKTIONEN WIRD EINGEFÜHRT
Mit einem der Verordnung hinzugefügten Artikel wird ein neues Zahlungssystem bei Immobilienkäufen und -verkäufen angewendet. Demnach werden Transaktionen, bei denen der Verkaufspreis ganz oder teilweise in bar, per Überweisung oder EFT gezahlt wird, über ein System abgewickelt, das sicherstellt, dass die Eigentumsübertragung und die Zahlung gleichzeitig erfolgen.
Bei Krediten, die über Banken oder Finanzierungsgesellschaften in Anspruch genommen werden, wird dieses System für Zahlungen verwendet, die über den Kreditbetrag hinausgehen. Die im Rahmen des Systems anfallende Servicegebühr wird von dem Betrag abgezogen, der an den Verkäufer überwiesen wird.
MINISTERIEN BILDEN GEMEINSAME KOMMISSION
Im Rahmen der Regelung wird eine Kommission bestehend aus Vertretern des Handelsministeriums sowie des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel gebildet, um die Funktionsweise des Zahlungssystems zu überwachen. Der Umfang, die Ausnahmen und die Einzelheiten der Gebühren für das System werden vom Ministerium festgelegt.
ÜBERGANGSZEITPLAN FÜR DIE ANWENDUNG FESTGELEGT
Gemäß einer Übergangsbestimmung ist die Nutzung des Zahlungssystems bei Immobilientransaktionen bis zum 1. Juli 2026 nicht verpflichtend. Das Handelsministerium kann diese Frist um bis zu drei Monate verlängern.
Die Regelung tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung in Kraft, die Bestimmungen werden vom Handelsminister umgesetzt.