Neue Regelung für EFT/FAST-Überweisungen
Die Zentralbank hat die Regelung aufgehoben, nach der Banken für EFT/FAST-Transaktionen, die wochentags nach 16.00 Uhr oder am Wochenende getätigt werden, eine um 50 Prozent höhere Gebühr erheben durften.
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Das Kommuniqué der Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) zur Änderung des Kommuniqués über die von Finanzverbrauchern zu erhebenden Gebühren sowie das Kommuniqué zur Änderung des Kommuniqués über die von Banken bei gewerblichen Kunden zu erhebenden Gebühren wurden im Amtsblatt veröffentlicht.
Bei EFT/FAST-Transaktionen, die wochentags nach 16.00 Uhr oder am Wochenende durchgeführt wurden, konnten Banken bisher Gebühren in Höhe von bis zu 50 Prozent über den regulären EFT/FAST-Höchsttarifen verlangen.
Mit den Regelungen, die am 1. Dezember 2023 in Kraft treten, wird für alle EFT/FAST-Transaktionen unabhängig von der Uhrzeit oder dem Wochentag derselbe Höchstgebührentarif angewendet.