Neue Regelung für Essenskarten durch den Staatsrat: Können sie in Supermärkten genutzt werden?

Der Staatsrat hat eine neue Entscheidung zur Nutzung von Essenskarten in Restaurants und Supermärkten getroffen. Demnach wird die Beitragsbefreiung für Ausgaben in Restaurants unabhängig von der Höhe des Betrags angewendet. Bei Einkäufen in Supermärkten wurde diese Befreiung jedoch auf 158 TL pro Tag begrenzt.

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Der rasante Anstieg der Lebensmittelpreise in der Türkei aufgrund der hohen Inflation hat Millionen von Arbeitnehmern dazu veranlasst, ihre Essenskarten für Einkäufe in Supermärkten zu nutzen. Dieses Thema war durch den Aufruf von Öner Piyade, dem Vorsitzenden des Verbands der Essenskarten-Anbieter, zur Einschränkung der Nutzung in Supermärkten in den Fokus gerückt.

VOLLE BEFREIUNG FÜR RESTAURANTAUSGABEN, BEGRENZUNG FÜR SUPERMÄRKTE

Wie Ahmet Kıvanç von Habertürk berichtet, wurde infolge dieser Entscheidung des Staatsrats das Rundschreiben der Sozialversicherungsanstalt (SGK) geändert. Arbeitgeber werden nun dazu ermutigt, ihren Mitarbeitern höhere Zahlungen über Essenskarten zu leisten. Die für Supermarkteinkäufe festgelegte Beitragsbefreiungsgrenze von 158 TL stieß jedoch auf Kritik, da Supermärkte teilweise vom Anwendungsbereich ausgeschlossen wurden.

WIRD DIE NUTZUNG IN SUPERMÄRKTEN WEITERHIN MÖGLICH SEIN?

Trotz der Forderung von Restaurantbetreibern, die Nutzung von Essenskarten in Supermärkten einzuschränken, wird davon ausgegangen, dass viele Arbeitnehmer aufgrund der wirtschaftlichen Bedingungen diese Karten weiterhin nutzen werden, um ihren Grundbedarf zu decken.