Neue Regelung für Preistafeln an Tankstellen
Die Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) hat neue Vorschriften erlassen, um die Preistafeln an Tankstellen zu vereinheitlichen. Es wird verpflichtend sein, dass auf allen Tafeln dieselben Informationen angezeigt werden.
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Die Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) hat wichtige Änderungen an der Verordnung über das Preissystem auf dem Erdölmarkt vorgenommen. Mit der im Amtsblatt veröffentlichten neuen Verordnung wurde eine einheitliche Anwendung für Preistafeln an Tankstellen eingeführt. Künftig müssen an Tankstellen, die über mehrere Preistafeln verfügen, auf allen Tafeln dieselben Bezeichnungen, Preise und Grafiken zu sehen sein.
Die Änderungen in der Verordnung beinhalten auch die Aktualisierung einiger Begriffe im Zusammenhang mit dem Erdölmarkt. Der Ausdruck "Neue Türkische Lira" wurde durch "Türkische Lira" ersetzt. Tarifänderungen können künftig höchstens zweimal pro Jahr vorgenommen werden; diese Änderungen bedürfen der Genehmigung durch einen Antrag des Lizenzinhabers oder durch einen Beschluss des Gremiums. Die genehmigten Tarife treten zum angegebenen Datum in Kraft und werden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Indikatoren sowie vergleichbarer Tarife bewertet.
Tarife, die meldepflichtig sind, treten nach ihrer Veröffentlichung auf der Website der EPDK in Kraft und bedürfen keiner weiteren Genehmigung. Die Änderung von Preislisten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Verordnung über Meldungen an den Energiemarkt und ist ab dem Tag nach der Meldung gültig.
Die neuen Regelungen sehen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 vor. Bis zu diesem Datum müssen die Tankstellen ihre Preistafeln an die neuen Vorgaben anpassen. Die Verordnung ist mit dem heutigen Tag in Kraft getreten.