Neue Regelung für Steuerschuldner durch das Finanzministerium: Zinssenkung im Gespräch
Das Ministerium für Schatz und Finanzen arbeitet an einer neuen Regelung zur Umstrukturierung von Steuerschulden. Der Entwurf sieht eine Senkung der Stundungszinsen, spezielle Maßnahmen für zahlungsschwache Steuerpflichtige sowie eine Lockerung der Sicherheitsanforderungen vor.
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Das Ministerium für Schatz und Finanzen hat eine neue Initiative für das Stundungssystem bei der Einziehung von Steuerschulden gestartet. Im Rahmen dieser Regelung ist geplant, die Zinssätze des bestehenden Umstrukturierungssystems zu senken und die Zahlungsbedingungen neu zu gestalten.
DERZEITIGE REGELUNG BIETET RATENZAHLUNG BIS ZU 72 MONATEN
Im geltenden System können Steuerpflichtige mit Steuerschulden ihre Verbindlichkeiten mit einem jährlichen Zinssatz von 39 Prozent in bis zu 72 Monatsraten abbezahlen. Mit einer kürzlich in Kraft getretenen Regelung wurde den Schuldnern bereits eine Möglichkeit zur Umstrukturierung eingeräumt.
ZINSSENKUNG IM GESPRÄCH
Wie NTV berichtet, steht die Senkung der Stundungszinsen im Mittelpunkt der laufenden Arbeiten. Nach Informationen aus Ministeriumskreisen laufen derzeit Bewertungen, um Steuerpflichtigen eine Umstrukturierung ihrer Schulden zu geringeren Kosten zu ermöglichen.
REGELUNG ZIELT AUF ZAHLUNGSSCHWACHE SCHULDNER AB
Der erstellte Entwurf soll Steuerpflichtige erfassen, bei denen eine Schwierigkeit bei der Begleichung ihrer Schulden festgestellt wurde. Demnach könnte für wirtschaftlich in Not geratene Personen und Unternehmen ein gestaffeltes Zins- und Ratenzahlungssystem angewendet werden.
Bei der Festlegung des neuen Zinssatzes werden wirtschaftliche Indikatoren und Inflationsdaten berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der aktuellen Inflationsrate von etwa 32 Prozent nicht damit zu rechnen ist, dass der Zinssatz unter dieses Niveau fällt.
AUCH STEUER- UND SOZIALVERSICHERUNGSSCHULDEN EINGESCHLOSSEN
Es ist geplant, dass von der Regelung nicht nur Unternehmen mit Schulden bei den Finanzämtern profitieren, sondern auch gewerbliche Steuerpflichtige mit Beitragsrückständen bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK).
KEINE SICHERHEITEN BIS ZU 1 MILLION LIRA ERFORDERLICH
Ein bemerkenswerter Punkt in der Studie ist die Neuregelung der Sicherheitsanforderungen. Demnach ist vorgesehen, die Verpflichtung zur Stellung von Sicherheiten für öffentliche Forderungen bis zu einer Höhe von 1 Million Lira aufzuheben.
NEUE REGELUNG FÜR HÖHERE SCHULDBETRÄGE
Bei Schulden über 1 Million Lira ist geplant, Sicherheiten nur für einen bestimmten Teil zu verlangen. Ein Steuerpflichtiger mit 2 Millionen Lira Schulden müsste beispielsweise für die ersten 1 Million Lira keine Sicherheiten hinterlegen. Für die Hälfte des verbleibenden Betrags von 1 Million Lira, also 500.000 Lira, würde die Vorlage einer Bankbürgschaft oder eine Immobilienhypothek ausreichen.
AUSWIRKUNGEN DER ZINSSENKUNG AUF DIE KOSTEN
Es wird darauf hingewiesen, dass eine mögliche Senkung der Zinssätze die Kosten für die Schuldner reduzieren würde. Während die jährliche Zinslast einer Steuerschuld von 1 Million Lira beim aktuellen Satz von 39 Prozent 390.000 Lira beträgt, könnte dieser Betrag bei einer Senkung auf 30 Prozent auf 300.000 Lira sinken.
RÜCKGANG BEI MONATLICHEN ZAHLUNGEN BERECHNET
Die Senkung des Zinssatzes wird sich auch auf die monatlichen Raten auswirken. Während die monatliche Rate bei einer Laufzeit von 12 Monaten und dem aktuellen Zinssatz von 39 Prozent bei 115.833 Lira liegt, würde die monatliche Zahlung bei einer Senkung auf 30 Prozent auf etwa 108.000 Lira sinken.
ERWARTUNG DER SCHULDNER: REGELUNG BEI VERZUGSZINSEN
Steuerschuldner fordern zudem eine Neubewertung der Kosten, die durch die Anwendung von Stundungszinsen auf Verzugszuschläge während der Umstrukturierung entstehen. Die Steuerpflichtigen erwarten eine neue Regelung bezüglich der in vergangenen Perioden aufgelaufenen Verzugszinsen.