Neue Regelung für Millionen von Fahrzeughaltern heute in Kraft getreten

Das im Rahmen des Aktionsplans der SEDDK eingerichtete Gemeinsame Schadenmeldezentrum Alo 193 wurde für Schadensmeldungen nach Unfällen in Betrieb genommen.

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Eine neue Regelung, die Millionen von Fahrzeughaltern im Straßenverkehr betrifft, ist heute in Kraft getreten. Im Rahmen der von der Versicherungs- und Privatrentenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (SEDDK) durchgeführten Arbeiten wurde das Gemeinsame Schadenmeldezentrum (OHİM) unter der Rufnummer Alo 193 für die zentrale Entgegennahme von Schadensmeldungen nach Unfällen in Betrieb genommen.

Mit dem neuen System soll es den Bürgern ermöglicht werden, Schadensmeldungen nach Verkehrsunfällen einfacher und schneller zu übermitteln. Die Anwendung wurde als Teil eines Aktionsplans eingeführt, der darauf abzielt, die fragmentierten Abläufe in Versicherungsprozessen zu reduzieren und eine schnellere, fairere und geordnetere Abwicklung von Schadensersatzansprüchen zu gewährleisten.

Eines der wichtigen Ziele der Regelung ist es, organisierte Strukturen zu verhindern, die illegal an die Daten von Unfallbeteiligten gelangen, diese über Callcenter kontaktieren und Druck ausüben, um eine „Vollmacht zur Schadensregulierung“ zu erhalten. Durch den Meldeprozess über eine einzige Rufnummer wird erwartet, dass die Bürger besser vor solchen Manipulationen und Druckausübungen geschützt sind.

Die im Rahmen des Aktionsplans der SEDDK durchgeführten Arbeiten, die aus Überwachungs-, Regulierungs-, Implementierungs- und Technologielösungen bestehen, sollen einen neuen Standard für die Nachverfolgung und den Abschluss von Schadensprozessen in der Versicherungsbranche setzen.

Vor der Inbetriebnahme der Anwendung Alo 193 trafen sich die SEDDK und die Versicherungsunternehmen, die Kfz-Haftpflichtversicherungen anbieten, zu einer Bewertungssitzung. Bei dem Treffen wurden die bisherigen Ergebnisse des Aktionsplans sowie die künftig zu ergreifenden Maßnahmen erörtert.