Neue Regelungen beim Kraftstoffverkauf: Das Startdatum rückt näher!

Wichtige Änderungen beim Kraftstoffverkauf stehen bevor. Die für Fahrzeughalter und Tankstellen festgelegten Fristen und neuen Verpflichtungen erfordern Aufmerksamkeit.

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Mit den neuen Regelungen werden Dokumente, die für nicht im System registrierte Fahrzeuge ausgestellt wurden, steuerlich als ungültig betrachtet. Daher müssen Fahrzeughalter und Unternehmen ihre Antrags- und Registrierungsprozesse vor den festgelegten Terminen abschließen, um Rechtsverluste zu vermeiden.

Die Gewerkschaft der Arbeitgeber für Erdölprodukte (PÜİS) hat bekannt gegeben, dass Tankstellenbetreiber ihre Registrierung bis zum 2. Juni abschließen müssen. Die Installation von Fahrzeugerkennungslesegeräten und Zapfpistolen-Kommunikationsmodulen an Tankstellen, die Kommunikation mit der neuen Generation von Kraftstoffpumpen-Zahlungsgeräten sowie der Verkauf über das UTTS werden verpflichtend.

DOKUMENTENPFLICHT FÜR STEUERLICHE KONFORMITÄT

Für Fahrzeuge, die der Pflicht zur Fahrzeugerkennungseinheit (TTB) unterliegen, werden Dokumente, die nicht über das UTTS-System ausgestellt wurden, im Rahmen der Steuergesetze als ungültig betrachtet. Um Rechtsverluste zu vermeiden, müssen Fahrzeughalter ihre Antrags- und Registrierungsprozesse bis zum 2. Juni abschließen und zudem bis zum 30. Juni die TTB-Geräte installieren lassen.

FRIST FÜR NEUE KRAFTSTOFFARTEN

Für Fahrzeuge, die nicht unter das Gesetz fallen, tritt das UTTS-System ab dem 1. Juli in Kraft. Fahrzeuge, die andere Kraftstoffe als Benzin oder Diesel verwenden, sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember TTB-Geräte in ihre Tanks einbauen zu lassen.

Der PÜİS-Vorsitzende İmran Okumuş bewertete die Regelung zu externen Verkäufen und richtete folgende Warnung an die Tankstellenbetreiber: "Die Regelung, die externe Verkäufe einschränkt und am 1. Januar in Kraft getreten ist, betrifft auch unsere Bürger direkt. Die Mehrheit der Fahrzeuge, die früher Schüttkraftstoff verwendeten, muss nun an Tankstellen tanken. Andernfalls können sie die Kosten für diesen Kraftstoff nicht steuerlich geltend machen. Es ist von großer Bedeutung, dass meine Kollegen die Bürger als Endverbraucher informieren. Auf diese Weise werden unsere Bürger keine Nachteile erleiden."