Neuer Stromtarif: Diese Abonnenten sind nun befreit

Mit der neuen Regelung beim Stromtarif wurden Patienten, die aufgrund gesundheitlicher Probleme zu Hause auf elektrische Geräte angewiesen sind, von dem am 1. Februar in Kraft getretenen neuen Tarif ausgenommen. Abonnenten, die ein gültiges ärztliches Attest vorlegen, sind von dieser Regelung nicht betroffen.

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Eine neue Entscheidung zum Stromtarif wurde bekannt gegeben.

ABONNENTEN MIT GESUNDHEITLICHEN PROBLEMEN NICHT BETROFFEN

Abonnenten, bei denen zu Hause Patienten aufgrund gesundheitlicher Probleme auf Geräte angewiesen sind, sind von der Regelung nicht betroffen, sofern sie ihrem zuständigen Stromversorgungsunternehmen ein gültiges ärztliches Attest vorlegen. Gemäß dem neuen Stromtarif zahlen Verbrauchergruppen, deren monatlicher Verbrauch 417 Kilowattstunden und deren jährlicher Gesamtverbrauch 5.000 Kilowattstunden im Jahr 2024 übersteigt, ab dem 1. Februar die tatsächlichen Kosten. 97 Prozent der Stromabonnenten sind von der Regelung nicht betroffen. Bei 40 Millionen der rund 42 Millionen Stromabonnenten wird es keine Änderungen bei der Stromrechnung geben.

AUCH ANGEHÖRIGE VON GEFALLENEN SIND BEFREIT

Darüber hinaus sind Moscheen, Cem-Häuser, Angehörige von Gefallenen, Veteranen, landwirtschaftliche Betriebe, dörfliche Trinkwasserversorgungen, vorübergehende Unterkünfte der Katastrophenschutzbehörde AFAD sowie Vereine und Abonnenten, die aufgrund gesundheitlicher Probleme auf Geräte angewiesen sind, von der Regelung ausgenommen.

ERINNERUNG AN DAS ÄRZTLICHE ATTEST

Für Verbraucher, die aufgrund gesundheitlicher Probleme auf Geräte angewiesen sind, gilt im Rahmen des Tarifs für die Versorgung aus letzter Instanz weiterhin das Limit von 100 Millionen Kilowattstunden pro Jahr, wie es bereits zuvor der Fall war.

Die Stromversorgungsunternehmen werden die Verfahren auf schriftlichen Antrag der Verbraucher durchführen, die auf lebenserhaltende Geräte wie Dialyse-Unterstützungseinheiten, Beatmungsgeräte und ähnliche angewiesen sind und entsprechende Nachweise vorlegen können.

Die Unternehmen werden die Abonnenten, die von dieser Ausnahme profitieren, zudem 20 Tage vor Ablauf des ärztlichen Attests an dessen Erneuerung erinnern.

Bei geplanten Stromausfällen werden diese Verbraucher von den Stromversorgungsunternehmen vorrangig über das vom Verbraucher angegebene Kommunikationsmittel informiert.