Niedrigste Beamtenpension könnte auf 35.000 TL steigen! 'Falls wir den Prozess gewinnen...'
Die Tatsache, dass die den Beamten gewährte pauschale Gehaltserhöhung von 8.077 TL nicht auf Pensionäre übertragen wurde, ist nun Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Sollte die Klage Erfolg haben, könnte die niedrigste Beamtenpension auf ein Niveau von 35.000 bis 36.000 TL steigen.
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Das von der Regierung im Jahr 2023 für Beamte und Beamtenpensionäre angekündigte Versprechen einer pauschalen Gehaltserhöhung von 8.077 TL wurde zwar für aktive Beamte umgesetzt, jedoch nicht auf Pensionäre übertragen. Aufgrund dieser Situation reichte Seyfettin Çilesiz, Ehrenmitglied der 7. Strafkammer des Kassationshofs, Klage mit der Forderung ein, dass diese Erhöhung auch den Beamtenpensionären zugutekommen müsse.
Wie Erdoğan Süzer von Sözcü berichtet, wird darauf hingewiesen, dass bei einem stattgebenden Urteil die niedrigste Pension auf ein Niveau von 36.000 TL steigen könnte.
ERINNERUNG AN DIE PARALLELE ENTWICKLUNG VON BEAMTEN- UND PENSIONSBEZÜGEN
Ali Erdem Gündoğan, der Anwalt von Çilesiz, erklärte, dass die Gehaltserhöhungen für aktive Beamte und Beamtenpensionäre stets parallel verlaufen seien. Er betonte, dass eine Gehaltserhöhung nur für aktive Beamte ohne eine entsprechende Anpassung für Pensionäre gegen das Gesetz über Gewerkschaften der öffentlichen Bediensteten Nr. 4688 sowie gegen die Artikel 2, 10, 11, 55 und 60 der Verfassung verstoße.
ERHÖHUNGSBETRAG WIRD MIT DEN KOEFFIZIENTEN VOM JULI 2025 AKTUALISIERT
Gündoğan führte in der dem Gericht vorgelegten Petition aus, dass bei einer Berechnung der geforderten pauschalen Erhöhung von 8.077 TL für Beamtenpensionäre auf Basis der Koeffizienten vom Juli 2025 eine zusätzliche Erhöhung der monatlichen Bezüge um mindestens 20.000 TL erforderlich sei. Gündoğan fügte hinzu: „Falls wir den Prozess gewinnen, wird es kein Hindernis mehr geben, die niedrigste Beamtenpension auf 35.000 Lira anzuheben.“