Obergrenze für Fahrzeuge ohne Sonderverbrauchssteuer festgelegt
Nachdem das Türkische Statistikinstitut (TÜİK) die Daten für den Neubewertungssatz mit 58,46 Prozent bekannt gegeben hat, stehen die möglichen Beträge für die Kraftfahrzeugsteuer (MTV) sowie die Obergrenze für den Erwerb von Neuwagen mit Befreiung von der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) fest.
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Die Obergrenze für das Jahr 2024 beim Erwerb von Neuwagen mit Befreiung von der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) für Bürger mit Behinderungen wurde festgelegt. Im Rahmen der Befugnisse des Präsidenten wird die Erhöhungsrate der Kraftfahrzeugsteuer (MTV) für das Jahr 2024 auf mindestens 11,69 Prozent und höchstens 87,69 Prozent festgesetzt.
Demnach wird die niedrigste MTV für Neuwagen 3.359 Lira betragen, während bei der Obergrenze für den Erwerb von Neuwagen mit ÖTV-Befreiung für Bürger mit Behinderungen für das Jahr 2024 ein Anstieg um 587 Tausend Lira zu verzeichnen sein wird.
Somit wird die Obergrenze, die in diesem Jahr weiterhin bei 1 Million 4 Tausend 200 TL angewendet wird, ab dem 1. Januar 2024 um 58,46 Prozent auf 1 Million 591 Tausend 255 TL steigen.