Obergrenzen für den maximalen Auftragswert werden aktualisiert

Die Borsa İstanbul hat mitgeteilt, dass die Obergrenzen für den maximalen Auftragswert (die sogenannte maximale TL-Regel), die für Aufträge und Notierungen von am Aktienmarkt gehandelten Kapitalmarktinstrumenten gelten, aktualisiert werden.

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Es wurde festgehalten, dass die Obergrenzen für den Auftragswert wie folgt angehoben wurden: für die 1. Gruppe von 4 Millionen Lira auf 10 Millionen Lira, für die 2. Gruppe von 3 Millionen Lira auf 7,5 Millionen Lira, für die 3. Gruppe von 2 Millionen Lira auf 5 Millionen Lira, für die 4. Gruppe von 1 Million Lira auf 2,5 Millionen Lira, für die 5. Gruppe von 0,5 Millionen Lira auf 1 Million Lira und für die 6. Gruppe von 0,1 Millionen Lira auf 0,5 Millionen Lira.

In der Erklärung wurde zudem angegeben, dass die Obergrenze für den maximalen Auftragswert bei Verzugssätzen, die derzeit bei 1 Million Lira liegt, auf 2,5 Millionen Lira aktualisiert wird. Zudem wurde mitgeteilt, dass die für börsengehandelte Fonds (ETFs), Anteile an Immobilien-Investmentfonds, Anteile an Risikokapital-Investmentfonds und Immobilienzertifikate geltende Grenze von 3 Millionen Lira auf 7,5 Millionen Lira sowie die für Primärmärkte von Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, geltende Grenze von 100.000 Lira auf 500.000 Lira angehoben wurde.

Es wurde erklärt, dass die Definitionen bezüglich der genannten Änderungen in der BISTECH-Mitgliedertestumgebung vorgenommen wurden, damit die Mitglieder ihre Tests durchführen können, und dass die betreffenden Änderungen ab dem 2. Januar 2024 in Kraft treten werden.