Pass, Führerschein, Fahrzeuguntersuchungsgebühren und Bußgelder werden um 60 Prozent teurer!
Es wird erwartet, dass die festen Steuern sowie Bußgelder, Gebühren und Abgaben, die zu Beginn jedes Jahres um die sogenannte 'Neubewertungsrate' steigen, um 60 Prozent angehoben werden.
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Die festen Steuern sowie Bußgelder, Gebühren und Abgaben, die ab Januar 2024 zu zahlen sind, werden gemäß Artikel 298 des Steuerverfahrensgesetzes zu Beginn jedes Jahres um die 'Neubewertungsrate' erhöht. Laut einem Bericht des Autors der Dünya Gazetesi, Naki Bakır, werden Steuern, die die Bürger unmittelbar betreffen, wie Grundsteuer, Kfz-Steuer (MTV), Bußgelder, Führerschein- und Passgebühren sowie Fahrzeuguntersuchungsgebühren, um fast 60 Prozent steigen.
Die entsprechenden Abschnitte aus dem Artikel von Naki Bakır lauten wie folgt:
"Die Neubewertungsrate, die Anfang 2024 auf verschiedene Steuern, Bußgelder, Gebühren und Abgaben angewendet wird, wird am 3. November mit der Veröffentlichung der Inflationsdaten für Oktober 2023 feststehen. Das Niveau des Erzeugerpreisindex (Yİ-ÜFE) per Ende September deutet darauf hin, dass die Neubewertungsrate, die ab Jahresbeginn gültig sein wird, bei etwa 60 Prozent liegen wird. Demnach werden im kommenden Jahr verschiedene Steuern, Bußgelder, Gebühren und Abgaben zwar nicht so stark wie 2023, aber dennoch in hohem Maße steigen. Sollte der monatliche Anstieg der Erzeugerpreise im Oktober über 5 Prozent liegen, wird der Anstieg des Yİ-ÜFE gemäß den Zwölfmonatsdurchschnitten, die die Neubewertung bestimmen, noch höher ausfallen. Wenn der Präsident nicht von seiner Befugnis zur Senkung oder Erhöhung in den ihm zustehenden Bereichen Gebrauch macht, werden die Verpflichtungen in den entsprechenden Kategorien Anfang 2024 um diesen Satz erhöht. Eine hohe Neubewertungsrate und die damit verbundene starke Erhöhung von Steuern und Bußgeldern bedeuten gleichzeitig, dass die Erosion durch die hohe Inflation des Jahres 2023, insbesondere bei Gering- und Festverdienern, auch in das Jahr 2024 übertragen wird."
Die Verpflichtungen, die Anfang des Jahres gemäß der Ende Oktober feststehenden Neubewertungsrate erhöht werden, sind wie folgt:
Grundsteuer,
Umweltreinigungssteuer,
Kfz-Steuer
Einkommensteuergesetz,
bestimmte Freibeträge, Steuertarifstufen usw.
Erbschaft- und Schenkungssteuer, Freibeträge, Tarifbemessungsgrundlagen