Rechnungshofbericht: Erschreckende Anzahl an Akten pro Vollstreckungsbeamten
Es wurde bekannt, dass in 13 Provinzen die Anzahl der Akten pro Vollstreckungsbeamten bei über 5.000 liegt. Laut den Berichten des Rechnungshofs gibt es in 50 Provinzen zwischen 2.000 und 5.000 Vollstreckungsakten pro Beamten.
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Rechnungsprüfer, die die Aktivitäten der Sozialversicherungsanstalt (SGK) für das Jahr 2023 untersuchten, berichteten, dass 14 Einrichtungen, die nicht im Haushaltsplan der Anstalt aufgeführt waren, bis Ende 2023 einen Nettogewinn von 30 Millionen 157 Tausend Lira erwirtschafteten. Bei den Untersuchungen kam zudem ans Licht, dass die Anzahl der Vollstreckungsakten im Jahr 2023 bei 500.000 lag, wobei die Anzahl der Akten pro Vollstreckungsbeamten mit über 5.000 verzeichnet wurde.
VOLLSTRECKUNGSBEAMTE IN 13 PROVINZEN BEARBEITEN MEHR ALS 5.000 AKTEN
Die Anzahl der im Jahr 2023 eingegangenen Vollstreckungsakten wurde ebenfalls mit dem Bericht offengelegt. Demnach wurden im Jahr 2023 mehr als 500.000 Akten zur Vollstreckung eingereicht. Die Gesamtzahl der Vollstreckungsbeamten, die 2014 noch bei 1.280 lag, ist bis Ende 2023 auf 1.146 gesunken. Die Rechnungsprüfer gaben zudem die Anzahl der Akten pro Vollstreckungsbeamten nach Provinzen aufgeschlüsselt bekannt. Demnach liegt die Anzahl der Akten pro Vollstreckungsbeamten in 13 Provinzen bei über 5.000. „Es wurde festgestellt, dass die durchschnittliche Anzahl der Akten pro Vollstreckungsbeamten in 50 Provinzen zwischen 2.000 und 5.000 liegt. Zudem gibt es zum Ende des Jahres 2023 zwei Provinzen, in denen keine Vollstreckungsbeamten tätig sind.“