Recht auf Mehrwertsteuerabzug bei Importen abgeschafft

Es wurde beschlossen, das Recht auf den Abzug der Mehrwertsteuer (MwSt.), die im Rahmen von Überwachungs- und Schutzmaßnahmen bei Importen berechnet wird, abzuschaffen. Der entsprechende Präsidialerlass wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

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Das Recht auf Vorsteuerabzug für die Mehrwertsteuer, die auf Beträge gezahlt wurde, welche in Zollanmeldungen für Waren unter Überwachungsmaßnahmen deklariert wurden und nicht belegt werden konnten, sowie für alle Steuern, Abgaben, Gebühren und Anteile, die aufgrund dieser Beträge entstanden sind und in die MwSt.-Bemessungsgrundlage einbezogen wurden, wurde aufgehoben.

Ebenso wurde das Recht auf Vorsteuerabzug für die Mehrwertsteuer aufgehoben, die auf Zölle oder zusätzliche finanzielle Verpflichtungen, die als Schutzmaßnahmen bei Importen angewendet werden, sowie auf Antidumpingzölle und Ausgleichszölle, die zur Vermeidung unlauteren Wettbewerbs bei Importen erhoben werden, sowie auf alle aufgrund dieser Beträge entstandenen und in die MwSt.-Bemessungsgrundlage einbezogenen Steuern, Abgaben, Gebühren und Anteile gezahlt wurde.