Regelung bei der Zentralbank ändert das gesamte System: Neue Regeln eingeführt
Mit einer im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wurden die Disziplinarverfahren und Einspruchsverfahren für Mitarbeiter und Vertragspersonal der TCMB neu geregelt.
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Die Regeln für Disziplinarverfahren des Personals der Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) haben sich geändert. Mit der am 21. August 2026 im Amtsblatt veröffentlichten neuen Verordnung wurden die Arbeitsgrundsätze für Ermittlungen, Verteidigung, Einsprüche und Disziplinarausschüsse für Bankangestellte und Vertragspersonal neu festgelegt.
Der Regelung zufolge ist für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens die Genehmigung des Präsidialamtes erforderlich. Die Struktur des Disziplinarausschusses wurde ebenfalls neu geordnet; es wurde festgelegt, dass der Ausschuss aus 5 Mitgliedern bestehen wird.
Einer der hervorstechenden Punkte in der neuen Verordnung betrifft das Recht auf Verteidigung. Demnach kann ohne die Anhörung des Personals keine Disziplinarstrafe verhängt werden. Im Verteidigungsprozess werden dem Mitarbeiter die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und die Grundlagen dieser Vorwürfe mitgeteilt.
Auch die Kriterien für die Bewertung von Anzeigen und Beschwerden wurden aktualisiert. Es ist vorgesehen, dass Anzeigen und Beschwerden, die nicht auf konkreten Beweisen beruhen oder die erforderlichen Informationen nicht enthalten, nicht bearbeitet werden.
Bei Einsprüchen gegen Disziplinarstrafen müssen die Anträge innerhalb von 15 Tagen an den Hohen Disziplinarausschuss weitergeleitet werden. Der Ausschuss kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Akte eine Entscheidung treffen. Das Recht des Personals, gegen Disziplinarstrafen den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten, bleibt gewahrt.
Mit der neuen Regelung wurde die Disziplinarverordnung der TCMB vom 27. Juli 2017 außer Kraft gesetzt. Somit werden die Disziplinarverfahren bei der Bank gemäß den Bestimmungen der neuen Verordnung durchgeführt.