Regelung betrifft Millionen: Berechnung und Rentenanpassungssystem werden geändert

Das Rentensystem der Sozialversicherungsanstalt (SGK), das Millionen von Rentnern betrifft, wurde unter die Lupe genommen. Es wird an einem neuen Modell gearbeitet, um die Berechnungen für drei verschiedene Zeiträume, die Unterschiede bei den Anpassungsraten und die durch die Mindestrentenregelung verursachten Ungleichgewichte zu korrigieren.

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Während angegeben wird, dass die Zahl der Renten-, Witwen- und Waisenrentenbezieher im Rahmen der Sozialversicherungsanstalt (SGK) in der Türkei auf 17 Millionen zusteuert, wird berichtet, dass die Kommission, die für die Änderung der Rentenberechnungsmethode und des Anpassungssystems eingerichtet wurde, ihre Arbeit aufgenommen hat.

NACH WELCHER METHODE WIRD DIE RENTE BESTIMMT?

Im aktuellen System werden Renten nach drei verschiedenen Zeiträumen berechnet: vor 1999, zwischen 2000 und 2008 sowie nach 2008. Die Anwendung unterschiedlicher Rentenberechnungssätze (ABO) und Koeffizienten für jeden Zeitraum schafft insbesondere für diejenigen, die vor 1999 länger gearbeitet haben, einen relativen Vorteil.

WELCHE FAKTOREN BEEINFLUSSEN DIE RENTENBERECHNUNG?

Wie die regierungsnahe Zeitung Sabah berichtet, werden bei der Berechnung das beitragsrelevante Einkommen (SPEK) des Versicherten, die je nach Zeitraum variierenden Rentenberechnungssätze (ABO), der Aktualisierungskoeffizient des Vorjahres, Inflationsdaten sowie 30 Prozent des Wachstums und die Inflationssteigerungen des laufenden Jahres berücksichtigt. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, das System zu vereinfachen, Anpassungsunterschiede zu verringern und das versicherungsmathematische Gleichgewicht zu stärken.

VERSCHIEDENE ZEITRÄUME, VERSCHIEDENE FORMELN

Es wird darauf hingewiesen, dass die getrennte Berechnung für drei verschiedene Zeiträume zu Ungleichgewichten zwischen den Renten führt. Als Lösung werden unter anderem der Übergang zu einem einheitlichen Berechnungsmodell und die Anwendung eines festen Rentenberechnungssatzes (ABO) im beitragsbasierten System vorgeschlagen.

UNTERSCHIEDE IM ANPASSUNGSMECHANISMUS

Während Rentner von SSK und Bağ-Kur ihre Anpassungen auf Basis der halbjährlichen Inflationsrate erhalten, werden die Erhöhungen für Beamtenrentner gemäß den Bestimmungen der Tarifverträge festgelegt. Es wird berichtet, dass dies zu Unterschieden bei den Anpassungsraten führt. Es wird diskutiert, ein gemeinsames Erhöhungssystem für alle Rentner einzuführen oder ein Modell auf Basis der monatlichen statt der halbjährlichen Inflation zu etablieren.

WIE ENTSCHEIDEND IST DIE ARBEITSDAUER?

Es wird festgestellt, dass in der aktuellen Struktur der Einfluss der eingezahlten Beitragssumme auf die Rente stärker ist, während die Gesamtzahl der Tage eine begrenzte Rolle spielt. Daher gibt es Beispiele, in denen eine Person, die länger gearbeitet hat, eine niedrigere Rente erhalten kann als jemand, der kürzer gearbeitet hat. Es wird vorgeschlagen, die Anzahl der Tage stärker in die Rente einfließen zu lassen und den Verbleib im System "attraktiver" zu gestalten.

WARUM MACHT DAS RENTENEINTRITTSJAHR EINEN UNTERSCHIED?

Es wird angegeben, dass der Rentenunterschied zwischen dem Jahr des Renteneintritts und dem Folgejahr auf variablen Parametern wie Inflation und Wachstum im Aktualisierungskoeffizienten beruht. Durch die Festlegung eines fixen Aktualisierungskoeffizienten soll der Unterschied zwischen den Jahren verringert und Diskussionen über das "Renteneintrittsdatum" vermieden werden.

NEBENWIRKUNG DER MINDESTRENTENREGELUNG

Es wird erklärt, dass die seit 2019 angewandte Mindestrente zwar Vorteile für Bezieher niedriger Renten bietet, jedoch zu neuen Ungleichgewichten bei Renten knapp über diesem Mindestwert führt. Zu den Optionen zählen die Abschaffung der Mindestrente zugunsten schrittweiser pauschaler Erhöhungen der Basisrenten oder, falls die Mindestrente beibehalten wird, die Einführung gestaffelter Erhöhungen für höhere Einkommensgruppen.

INSTITUTIONEN VEREINT, REGELN BLIEBEN UNTERSCHIEDLICH

Obwohl die Sozialversicherungsträger 2008 unter dem Dach der SGK zusammengefasst wurden, wird darauf hingewiesen, dass eine vollständige "Normeneinheit" nicht erreicht werden konnte. Da die Unterschiede bei den Rentenbedingungen und den Rentenberechnungsmethoden fortbestehen, wird berichtet, dass eine Angleichung der SSK- und Bağ-Kur-Systeme sowie eine Regelung zur Senkung der Beitragsanforderung bei Bağ-Kur von 9.000 auf 7.200 Tage auf der Tagesordnung steht.