Regulierung der Kreditvergabe durch die BDDK: Obergrenze aufgehoben

Die BDDK hat die Kreditvergabe an prüfungspflichtige Unternehmen neu geregelt. Mit der Neuregelung wurde die Obergrenze für Fremdwährungsbestände bei der Nutzung von TL-Krediten abgeschafft.

AA

Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat die Obergrenze für Fremdwährungsbestände bei der Nutzung von TL-Krediten für prüfungspflichtige Unternehmen aufgehoben.

Die BDDK hat im Rahmen der koordinierten makroprudenziellen Vereinfachungsmaßnahmen zur Stärkung der Finanzstabilität und zur Sicherstellung einer effizienten Funktionsweise des Kreditsystems eine Neuregelung für die Kreditvergabe an prüfungspflichtige Unternehmen getroffen.

Demnach wurde die Obergrenze für Fremdwährungsbestände bei der Nutzung von TL-Krediten durch prüfungspflichtige Unternehmen aufgehoben.

Im Rahmen der zuvor geltenden Regelung war die Nutzung von TL-Krediten für prüfungspflichtige Unternehmen eingeschränkt, deren Fremdwährungsbestände die festgelegten Quoten überschritten.

Wenn Unternehmen trotz Überschreitung der Schwellenwerte Kredite in Anspruch nahmen, wurde deren Kreditnutzung eingeschränkt und sie konnten nur mit einer Risikogewichtung von 500 Prozent Kredite aufnehmen.

Mit der jüngsten Entscheidung wird bei der Vergabe von TL-Krediten an prüfungspflichtige Unternehmen nicht mehr auf die Fremdwährungsposition geachtet.