Sätze geändert: Entscheidung der Zentralbank zu 'wechselkursgeschützten Einlagen'

Die Zentralbank der Republik Türkei hat den Mindestreservesatz für wechselkursgeschützte Einlagen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten von 25 auf 30 Prozent angehoben.

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Das Kommuniqué zur Änderung des Kommuniqués über Mindestreserven der Zentralbank wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Demnach wurde der Mindestreservesatz für wechselkursgeschützte Einlagen (KKM) angehoben und ein zusätzlicher Mindestreservesatz in türkischer Lira (TL) für Deviseneinlagen eingeführt. Auf diese Weise soll die überschüssige TL-Liquidität am Markt durch die Erhöhung der Mindestreservesätze weiterhin aus dem System gezogen werden. Gleichzeitig soll der Übergang von KKM zu TL-Einlagen gefördert werden.

VON 25 AUF 30 PROZENT ANGEHOBEN

Dem Kommuniqué zufolge wurde der Mindestreservesatz für Einlagen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten, auf die sich KKM konzentriert, um 5 Prozentpunkte auf 30 Prozent erhöht. Für Einlagen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr sowie für Einlagen mit einer Laufzeit von einem Jahr und länger wurde der Mindestreservesatz von 5 auf 10 Prozent angehoben.

Die TCMB hatte im September den Mindestreservesatz für Einlagen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten, auf die sich KKM konzentriert, von 15 auf 25 Prozent angehoben und den Mindestreservesatz für Einlagen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr sowie für Einlagen mit einer Laufzeit von einem Jahr und länger auf 5 Prozent festgelegt.

ZUSÄTZLICHE 4 PROZENT TL-MINDESTRESERVE FÜR DEVISENEINLAGEN EINGEFÜHRT

Die Mindestreservesätze für Einlagen/Partizipationsfonds in Fremdwährung wurden für alle Laufzeiten um jeweils 1 Prozentpunkt angehoben.

Um die überschüssige TL-Liquidität am Markt aus dem System zu ziehen und den Übergang zu TL-Einlagen zu unterstützen, wurde beschlossen, für Deviseneinlagen bei allen Laufzeiten eine zusätzliche Mindestreserve von 4 Prozent in türkischer Lira zu erheben.

MINDESTRESERVE-AUSNAHME FÜR INVESTITIONEN AUS DEM AUSLAND VERLÄNGERT

Um Investitionen aus dem Ausland zu fördern, wurde die Frist für die Ausnahme von der Mindestreservepflicht für diese Mittel vom 31. Dezember 2023 bis Ende 2024 verlängert.

Im Einklang mit der Änderung der Wertpapierregulierung im Rahmen der Vereinfachungsschritte wurde die Anwendung eines Mindestreservesatzes von 20 Prozent für Handelskredite, die von Finanzierungsgesellschaften vergeben werden, beendet.

Die TCMB hatte mit der Entscheidung des geldpolitischen Ausschusses vom 26. Oktober 2023 öffentlich mitgeteilt, dass der geldpolitische Transmissionsmechanismus durch zusätzliche Schritte zur Erhöhung des Anteils an TL-Einlagen weiter gestärkt werde und dass sie neben Zinserhöhungen weiterhin selektive Kredit- und quantitative Straffungsentscheidungen treffen werde, um den Prozess der geldpolitischen Straffung zu unterstützen.

Im Anschluss daran hatte die TCMB im Rahmen der Vereinfachung neben Schritten zur Erhöhung des TL-Anteils im Bankensystem Erleichterungen bei Exportkrediten und beim Kreditzugang für Unternehmen eingeführt.

Um den Kreditzugang für Unternehmen zu erleichtern, waren die Anwendung der Wertpapierhaltung von 30 Prozent für von Banken vergebene Kredite sowie die Anwendung von rechnungsbasierten Krediten beendet worden.

Die Anwendung der Wertpapierhaltung basierend auf den von Banken auf TL-Handelskredite angewandten Zinssätzen, die das 1,8-fache des Referenzzinssatzes überstiegen, war aufgehoben worden. Im Einklang mit den Daten, die einen beschleunigten Übergang zur TL zeigten, war das Ziel für die Erhöhung des TL-Anteils für natürliche Personen, das zuvor von monatlich 2 Prozent auf 2,5 Prozent angehoben worden war, auf monatlich 3,5 Prozent erhöht worden.

Das Ziel zur Erhöhung des TL-Anteils, das darauf abzielt, den Anteil der Standard-TL-Einlagen an den Gesamteinlagen zu erhöhen, wurde aus der Wertpapieranwendung herausgenommen und der Anwendung der Provisionserhebung auf die von Banken für Fremdwährungseinlagen gebildeten Mindestreserven hinzugefügt.