Schlechte Nachrichten für Vermieter: AKP-Vorschlag hebt Steuerbefreiung auf, Steuerlast steigt

Der neue Steuervorschlag, den die AKP im Parlament eingebracht hat, schafft die Steuerbefreiung für Mieteinnahmen in Höhe von 47.000 TL ab. Sollte die Regelung verabschiedet werden, müssen Millionen von Vermietern jährlich etwa 7.000 TL zusätzliche Steuern zahlen.

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Der von der AKP in die Große Nationalversammlung der Türkei eingebrachte Gesetzesänderungsvorschlag betrifft Millionen von Vermietern unmittelbar. Sollte er angenommen werden, wird die seit Jahren geltende Steuerbefreiung für Mieteinnahmen aufgehoben und die Steuerlast für Immobilieneigentümer deutlich steigen.

DIE 47.000-LIRA-BEFREIUNG FÄLLT WEG

Wie Halk TV berichtet, werden mit dem neuen Steuerpaket jährliche Einkünfte aus Wohnungsmieten bis zu 47.000 TL nicht mehr steuerfrei sein. Während im derzeitigen System Einkünfte bis zu diesem Betrag nicht besteuert werden, müssen Vermieter nach Inkrafttreten der Regelung Steuern auf ihre gesamten Mieteinnahmen zahlen.

Diese Änderung wird dazu führen, dass ein durchschnittlicher Immobilieneigentümer jährlich etwa 7.000 TL zusätzliche Steuern zahlen muss.

ZUSÄTZLICHE STEUER FÜR JEDE EINKOMMENSSTUFE

Der Einkommensteuertarif wird derzeit wie folgt angewendet:

15 % für Mieteinnahmen bis zu 158.000 TL,

20 % für Beträge zwischen 158.000 und 330.000 TL,

27 % für Beträge zwischen 330.000 und 800.000 TL.

Mit der Aufhebung der Befreiung werden:

Personen mit jährlichen Mieteinnahmen bis zu 158.000 TL 7.050 TL,

Personen mit Einkünften zwischen 158.000 und 330.000 TL 9.400 TL,

Personen mit Einkünften zwischen 330.000 und 800.000 TL hingegen 12.690 TL zusätzliche Steuern zahlen.

UMFANGREICHER VORSCHLAG

Der von der AKP vorgelegte Vorschlag umfasst nicht nur Mieteinnahmen, sondern auch zahlreiche weitere Regelungen, von der Nachzahlung von Militärdienstzeiten bis hin zu Sozialversicherungsbeiträgen und Befreiungen bei Grundbuchgebühren. Die Aufhebung der Steuerbefreiung für Mieteinnahmen sticht jedoch als der umstrittenste Punkt des Vorschlags hervor.

BEFREIUNG FÜR RENTNER UND ANSPRUCHSBERECHTIGTE

Die neue Regelung nimmt Rentner sowie Empfänger von Witwen- und Waisenrenten aus. Für diese Gruppe wird die bestehende Steuerbefreiung von 47.000 Lira weiterhin gelten.