Schlechte Nachrichten von Aziz Çelik für SSK- und Bağ-Kur-Rentner! Risiko einer Nullrunde...

Prof. Dr. Aziz Çelik erklärte, dass die Renten der SSK und Bağ-Kur gemäß dem Gesetz Nr. 5510 im Januar 2024 um die offizielle 6-Monats-Inflationsrate erhöht werden, betonte jedoch, dass diese Erhöhung nicht auf die 7.500 TL, sondern auf die Basisrente angewendet werde. Çelik erinnerte daran, dass die niedrigste Rente vom Finanzministerium aufgestockt wird, und sagte: „Für eine Anhebung der Aufstockungsgrenze ist eine Gesetzesänderung erforderlich.“

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Mit der Veröffentlichung der Inflationsdaten wurde die Rentenerhöhung für Beamte und pensionierte Beamte auf 49,25 Prozent festgelegt.

Die Erhöhungsrate für SSK- und Bağ-Kur-Rentner blieb hingegen bei 37,57 Prozent. Während Millionen von SSK- und Bağ-Kur-Rentnern eine Schließung dieser Lücke fordern, hatte der stellvertretende Präsident Cevdet Yılmaz in einer Erklärung zur wirtschaftlichen Agenda Informationen zu den geplanten Rentenregelungen gegeben.

Yılmaz sagte bezüglich der von Millionen Rentnern erwarteten zusätzlichen Erhöhung: „Wir sind von unserem Prinzip, die Rentner nicht unter der Inflation leiden zu lassen, nicht abgerückt und unternehmen alle Anstrengungen“, und fügte hinzu, dass man bei der geplanten Regelung den Jahresbeginn und den Juli gemeinsam bewerten werde.

Yılmaz äußerte sich auch zur 25-prozentigen Mietobergrenze und signalisierte, dass diese bei sinkender Inflation nicht mehr nötig sein werde, während er gleichzeitig feststellte, dass es keine Pläne für ein gestaffeltes Rentenmodell gebe.

Der Experte für Arbeitswelt, Prof. Dr. Aziz Çelik, kommentierte diese Worte von Yılmaz auf seinem Social-Media-Account mit den Worten: „Bedeutung: Es wird keine Erhöhung von etwa 50 Prozent bei den Renten für Arbeiter und Bağ-Kur-Versicherte geben.“

8 PUNKTE AUFGELISTET

Vor diesen Beiträgen auf seinem X-Account hatte Prof. Dr. Çelik bereits einen anderen Beitrag mit dem Titel „Was passiert bei den Renten?“ veröffentlicht und die folgenden Punkte aufgelistet:

„1- Die Renten für Arbeiter und Bağ-Kur-Versicherte werden gemäß dem Gesetz Nr. 5510 im Januar 2024 um die offizielle 6-Monats-Inflationsrate (37,6 %) erhöht.

2- Diese Erhöhung erfolgt nicht auf die 7.500 TL (die aufgestockte Rente). Sie wird auf die eigene Basisrente der Rentner angewendet.

3- Die niedrigste Rente wird derzeit vom Finanzministerium auf 7.500 TL aufgestockt. Für eine Anhebung der Aufstockungsgrenze ist eine Gesetzesänderung erforderlich.

„WER EINE BASISRENTE UNTER 5.450 TL HAT, BEKOMMT NULL ERHÖHUNG“

4- Da die Aufstockungsgrenze per Gesetz noch nicht angehoben wurde, erhalten Rentner und Anspruchsberechtigte, deren Basisrente im Januar 2024 bei 5.450 TL oder darunter liegt, keine Erhöhung.

5- Rentner mit einer Basisrente von 6.000 TL erhalten 8.256 TL (10 Prozent).

Wer eine Basisrente von 6.500 TL hat, erhält 8.944 TL (19,2 Prozent).

Wer eine Basisrente von 7.000 TL hat, erhält 9.632 TL (28,4 Prozent).

6- Andererseits ist auch für eine Erhöhung der Renten über die offizielle 6-Monats-Inflationsrate hinaus eine Gesetzesänderung erforderlich.

REICHT DIE ZEIT FÜR EINE ÄNDERUNG IN DIESEM MONAT?

7- Wie die Gesetzesänderung erfolgen wird, auf welchen Betrag die Aufstockungsgrenze (niedrigste Rente) angehoben wird und wie hoch die Erhöhungen sein werden, ist noch unklar!

8- Das Parlament nimmt am 16. Januar die Arbeit wieder auf. Die Rentenzahlungen beginnen am 17. Januar. Es ist nicht möglich, dass die Änderung noch in diesem Monat greift!

Sicher ist nur, dass die Renten im Januar 2024 weiterhin auf einem Niveau der Armut bleiben werden!“